Anfragen zu: Investitionshilfen für die Stadt Gifhorn aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz 16. März 20095. November 2015 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Birth, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Otto, hiermit möchte ich folgende Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Wirtschafts- und Finanzausschuss, im Verwaltungsausschusses oder in der Sitzung des Rates beantwortet haben: Anfrage: Investitionshilfen für die Stadt Gifhorn aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz Unserer Stadt werden in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt 1,1 Mio. Euro, Investitionshilfen aus dem mit dem zweiten Konjunkturpaket beschlossenen Zukunftsinvestitionsgesetz zufließen. Die Investitionshilfen sind bei uns gut angelegt und angesichts der Finanzlage und des beträchtlichen Investitionsstaues auch notwendig. Trotz der Investitionshilfen wird sich voraussichtlich die Finanzsituation in unserer Stadt spätestens im nächsten Jahr verschlechtern. Denn die in den Konjunkturpaketen beschlossenen Steuersenkungen lassen die Investitionshilfen für die Kommunen auf bis zu 20 Prozent zusammenschrumpfen. Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) hat am 28.01.09 (vgl. www.boeckler.de/37883_94217.html) eine Betrachtung der beiden Konjunkturpakete in der Gesamtheit ihrer Wirkungen für die Kommunen vorgenommen und ist zu einem ernüchternden Ergebnis gekommen. Das IMK beziffert die kommunalen Mindereinnahmen aus dem ersten und zweiten Konjunkturpaket auf 1,9 Milliarden Euro in diesem Jahr und sogar auf 3,4 Milliarden Euro in 2010. Die Zahlen basieren auf Berechnungen des Bundesfinanzministeriums. Damit würde den Gemeinden in diesem Jahr 30 Prozent der zusätzlichen Investitionsmittel gleich wieder entzogen, im kommenden Jahr wären es knapp 60 Prozent. Rechnet man noch die Folgen der höheren steuerlichen Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung hinzu, die ab 2010 gelten soll, so geht das IMK davon aus, dass die Gemeinden im kommenden Jahr sogar fast 80 Prozent der zusätzlichen Investitionsmilliarden wieder verlieren. Die beschlossenen Steuersenkungen sind möglicherweise in Verbindung mit den konjunkturbedingten Steuerausfällen eine Gefahr für unseren kommunalen Haushalt. Nimmt man den kommunalen Eigenanteil an den Investitionen hinzu, so können die vom Bund bezuschussten „zusätzlichen“ Investitionsprojekte für die Jahre 2009 und 2010 die Verschuldung in unserer Stadt weiter vorantreiben. Wir fragen die Verwaltung: Wie hoch sind die geplanten zusätzlichen Investitionsausgaben aufgrund des Zukunftsinvestitionsgesetzes für unsere Stadt im Jahr 2009 und voraussichtlich im Jahr 2010? Wie hoch sind die jeweiligen Anteile von Bund, Land und unserer Stadt an diesen zusätzlichen Investitionsausgaben? Wie hoch schätzt die Verwaltung die Steuerausfälle für unsere Stadt aufgrund der in dem ersten und zweiten Konjunkturpaket beschlossenen Steuererleichterungen sowie der noch in diesem Jahr zu beschließenden verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherung im Jahr 2009 und im Jahr 2010? Wie viel der Investitionshilfen nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz verbleiben nach Abzug der Steuermindereinnahmen aufgrund der oben genannten Steuererleichterungen als Netto-Investitionsimpuls für unsere Stadt im Jahr 2009 und im Jahr 2010? Wie hoch schätzt die Verwaltung die konjunkturbedingten Steuerausfälle im Jahr 2009 und im Jahr 2010 für unsere Stadt? Wie hoch wird unter Berücksichtigung der konjunkturbedingten Steuermindereinnahmen, der Steuermindereinnahmen aufgrund der genannten Steuererleichterungen und des kommunalen Eigenanteils gegebenenfalls die Neuverschuldung unserer Stadt im Jahr 2009 und 2010 sein, um zusätzliche Investitionsvorhaben im Sinne des Zukunftsinvestitionsgesetzes auf den Weg zu bringen? Sodann beantwortet Herr Birth die schriftlich eingereichten Anfragen der Fraktion Bündnis, 90/Die Grünen im Hinblick auf Investitionshilfen für die Stadt Gifhorn aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz wie folgt: – Wie hoch sind die geplanten zusätzlichen Investitionsausgaben aufgrund des Zukunftsinvestitionsgesetzes für unsere Stadt im Jahr 2009 und voraussichtlich im Jahr 2010? – Wie hoch sind die jeweiligen Anteile von Bund, Land und unserer Stadt an diesen zusätzlichen Investitionsausgaben? Antwort: Zunächst können verlässlich nur die Pauschalzuweisungen des Landes zuzüglich des Eigenanteils der Stadt Gifhorn als Investitionsausgaben benannt werden: a) Bildungsinfrastruktur (insbesondere energetische Sanierung) 2009 600.000 € Eigenanteil Stadt 150.000 € 2010 400.000 € Eigenanteil Stadt 100.000 € b) Sonstige Infrastruktur 2009 360.000 € Eigenanteil Stadt 90.000 € 2010 240.000 € Eigenanteil Stadt 60.000 € Somit beträgt das gesamte Investitionsvolumen 1.600.000 € – darin enthalten ist ein Eigenanteil der Stadt in Höhe von 400.000 €. Die Pauschalmittel werden insgesamt aus Bundesmitteln finanziert. An der Co-Finanzierung der Kommunen beteiligt sich das Land Niedersachsen mit 30 Mio. €. Das entspricht 5 %. Die Ansätze sind nach den zurzeit vorliegenden haushaltsrechtlichen Verwaltungshinweisen des Landes bereits insgesamt im Nachtragshaushalt 2009 zu veranschlagen. Wie hoch die Investitionen in den einzelnen Förderschwerpunkten sein werden, lässt sich erst nach Vorliegen der genehmigten Zuschussanträge abschließend sagen. Zurzeit werden Anträge erstellt zu den Förderschwerpunkten: 1. Schulinfrastruktur, nach Verteilung der Schülerzahlen Die Finanzierung ergibt sich aus folgendem Schlüssel : Kommune 10 %, Land 15 %, Bund 75 %. Nach aktuellen Informationen des NSGB ergeben sich zu diesem Förderschwerpunkt folgende neue Zuwendungshöchstbeträge: a) Bereich Medienausstattung: 113.600 € zzgl. 10 % Eigenanteil Stadt 11.360 € Gesamtinvestition 124.960 € Im Rahmen des Konjunkturpaketes II soll – unter der Voraussetzung einer entsprechenden Grundgesetzänderung – die Infrastruktur für mobiles Lernen an allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen gefördert werden. Dies beinhaltet u.a. die erforderliche Hard- und Software. Voraussetzung für eine Förderung ist die Einbindung in das schulische und kommunale Medienkonzept. b) Bereich Schulbau: 336.200 € zzgl. 10 % Eigenanteil Stadt 33.620 € Gesamtinvestition 369.820 € Nach der Verwaltungsvereinbarung werden die Zuwendungen für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, zum Erwerb von Gebäuden für schulische Zwecke, zur Erstausstattung von Schulen und zur Ausstattung mit besonderen Einrichtungen sowie zur Modernisierung und Sanierung von Schulgebäuden gewährt. Diese Beträge werden zusätzlich zu den Pauschalzuweisungen gezahlt, sodass zurzeit bei der Stadt Gifhorn von einer Gesamtinvestitionssumme im Rahmen des Konjunkturpaketes II von rund 2.095.000 € ausgegangen werden kann – bei einem Eigenanteil von rund 445.000 €. 2. Kommunale Sportstätten Hier beträgt der Anteil der Kommune 20 %, der des Landes 5 % und der des Bundes 75 %. 3. Hochwasserschutz (z.B. Antrag Hehlenriede) Hier erfolgt eine Verteilung der Kommune mit 10 %, der des Landes mit 15 % und der des Bundes wiederum mit 75 %. 4. Altlastensanierung (z.B. Antrag Ribbesbütteler Weg) Hier trägt die Kommune 20 %, das Land 5 % und der Bund wiederum 75 %. – Wie hoch schätzt die Verwaltung die Steuerausfälle für unsere Stadt aufgrund der in dem ersten und zweiten Konjunkturpaket beschlossenen Steuererleichterungen sowie der noch in diesem Jahr zu beschließenden verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit der Krankenund Pflegeversicherung im Jahr 2009 und im Jahr 2010? Antwort: Mit der rückwirkend zum 1. Januar 2009 beschlossenen Anhebung des Grundfreibetrags um 170 € auf 7.834 € und dem ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2009 gesenkten Einkommenssteuersatz von 15 auf 14 % wird sich eine Absenkung der Einkommenssteuer besonders stark auf die kleinen und mittleren Einkommen auswirken. Da die Verteilung der Einkommensstruktur in der Stadt Gifhorn erfreulicherweise eher im gehobenen mittleren und höheren Einkommensbereich liegt, wird seitens der Verwaltung nicht mit einer eklatant niedrigeren Einkommenssteuer gerechnet. Genaue Informationen können allerdings erst ab dem 1. Mai 2009 gegeben werden, da dann die erste Abschlagszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer erfolgt. – Wie viel der Investitionshilfen nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz verbleiben nach Abzug der Steuermindereinnahmen aufgrund der oben genannten Steuererleichterungen als Netto-Investitionsimpuls für unsere Stadt im Jahr 2009 und im Jahr 2010? Antwort: Bei der Beantwortung dieser Frage wird auf die Antwort zu Frage 3 und Frage 1 Bezug genommen. Die abschließende Beantwortung dieser Frage kann erst dann erfolgen, wenn klar ist, wie viel Zuweisungen die Stadt Gifhorn insgesamt erhält und wie sich die Einkommenssteuer entwickeln wird. Aussagen zu diesem Zeitpunkt dazu zu treffen, wäre reines Vermuten. – Wie hoch schätzt die Verwaltung die konjunkturbedingten Steuerausfälle im Jahr 2009 und im Jahr 2010 für unsere Stadt? Antwort: Zurzeit liegen noch keine Anträge auf Herabsetzung der Gewerbesteuer wegen der konjunkturbedingten Auftragslage vor. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass ab dem zweiten Quartal solche Anträge gestellt werden. Es bleibt aber auch zunächst abzuwarten, wie sich die Konjunktur im Hinblick auf die Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II entwickeln wird. Es ist zu befürchten, dass durch die Wirtschaftskrise und besonders in unserer Region durch die Rezession in der Automobilindustrie erhebliche Verluste auf uns zukommen können. Die Stadt Gifhorn treffen dabei weniger die möglichen Gewerbesteuerverluste aus dem direkten Automobilbereich, denn von den elf größten Steuerzahlern gehören lediglich drei zur Automobilbranche, die ca. 10 % des Gesamtaufkommens beinhalten. Leider ist zu befürchten, dass durch Kurzarbeit, Arbeitsplatzverluste und in anderen Branchen die gesamtwirtschaftliche Situation zu Steuerausfällen führen könnte. – Wie hoch wird unter Berücksichtigung der konjunkturbedingten Steuermindereinnahmen, der Steuermindereinnahmen aufgrund der genannten Steuererleichterungen und des kommunalen Eigenanteils gegebenenfalls die Neuverschuldung unserer Stadt im Jahr 2009 und 2010 sein, um zusätzliche Investitionsvorhaben im Sinne des Zukunftsinvestitionsgesetzes auf den Weg zu bringen? Antwort: Wie bereits im Wirtschafts- und Finanzausschuss dargestellt, kann der Eigenanteil aus den Pauschalzuweisungen gedeckt werden aus der höheren Zuführung zum Vermögenshaushalt, die sich aus der verringerten Kreisumlage ergibt. Die Kreisumlage ist aufgrund der veränderten Steuermesszahlen in 2009 600.000 € geringer als im Haushaltsplan veranschlagt. Aus den Pauschalzuweisungen ergibt sich daher keine Neuverschuldung. Da im Moment noch keine genehmigten Anträge zu den Förderschwerpunkten vorliegen, kann noch keine Auskunft dazu gegeben werden, wie hoch die Neuverschuldung aus diesen Maßnahmen sein wird.