Programm 2011-2016 – Baumschutz 11. September 20114. Juli 2015 Besserer Baumschutz für eine GRÜNE Gemeinde Noch sind 30 Prozent aller irdischen Böden von Wald bedeckt. Auf der Nordhalbkugel nimmt die bewaldete Fläche seit Jahrzehnten sogar leicht zu, auf der Südhalbkugel dagegen geht sie dramatisch zurück. Jedes Jahr verschwindet durch Brandrodung, Regenwald von der Ausdehnung Bayerns. Dabei entstehen 17 Prozent aller menschengemachten Treibhausgasemissionen. Bäume sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Ortsbildes und übernehmen wichtige ökologische Funktionen. Straßen und Dächer heizen sich bei Sonneneinstrahlung auf. Bäume tragen durch die Verdunstung von Wasser über ihre Nadeln und Blätter dazu Zu fällen einen schönen Baum braucht's eine halbe Stunde kaum- zu wachsen, bis man ihn bewundert, braucht er, bedenkt es, ein Jahrhundert Eugen Roth Ein grünes Umfeld schafft eine besondere Wohnqualität. Bäume sind Lebensraum für die verschiedensten Tierarten und bieten ein buntes Mosaik kleiner Lebenszonen von der Krone bis zur Wurzel. In vielen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Brome gibt es schon seit vielen Jahren, auch auf betreiben der GRÜNEN, Baumschutzsatzungen. Trotzdem fallen immer wieder schützenswerte Bäume, speziell in den vergangenen 5 Jahren in Brome, der Säge zum Opfer. Der Flecken Brome argumentierte immer wieder mit seiner „Verkehrssicherungspflicht“. Wir sind der Meinung, dass zu häufig übereilt zur Säge gegriffen wird. Der Stamm z.B. einer alten Eiche kann Innen vollkommen hohl sein und nur eine Rinde samt Kambium von 5 cm Dicke haben und trotzdem Standfest sein. Auch wird uns immer wieder erzählt, dass eine Baumscheibe mit braunem Kern der Beweis ist, dass der Baum schon krank war. Auch das ist falsch. Der braune Kern ist für viele Baumarten typisch: Buchen, Platanen, Mandelbäume etc.. Dieser braune Kern wird von Tischlern gerne genutzt, Möbeln ein besonderes Aussehen zu geben. Kernbuche ist daher ein beliebtes Furnierholz, mit besonders ausgeprägter Maserung, anders als im Randbereich des Stammes,dessen Holz die typischen Striche aufweist und ansonsten einfarbig ist. Für ein belebtes Orts- und Landschaftsbild, für eine verbesserte Luftqualität, für einen leistungsfähigen Naturhaushalt, sowie als Lebensraum für Kleintiere soll der Baumbestand gem. § 6 der Nds. Gemeindeordnung (NGO), § 29 Bundesnaturschutzgesetz, § 28 des Nds. Naturschutzgesetzes (NNatG) und § 22 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) geschützt werden. Besonders herausragend ist die Notwendigkeit von Ersatzpflanzungen für gefällte bzw. beschädigte Bäume. Dieser wird in § 9 der Bromer Baumschutzsatzung unzureichend Rechnung getragen. Die Verpflichtung zu Ersatzpflanzungen darf erst dann als erfüllt gelten, wenn die Ersatzpflanzung nach Ablauf von zwei Jahren zu Beginn der folgenden Vegetationsperiode angewachsen ist. Ist dies nicht der Fall, so sind weitere Ersatzpflanzungen erforderlich. Zudem müssen diese Ersatzpflanzungen umgehend nach dem Entfernen des ursprünglichen Baumes erfolgen. Die Ersatzpflanzung ist in einem angemessenen Rahmen bezüglich des Wertes des Baumes in der Qualität des Bundes deutscher Baumschulen (BdD) durchzuführen. Außerdem ist die Erfassung des Baumbestandes in Brome über ein Kataster sinnvoll, da dieser so effektiv und lückenlos geschützt werden kann. bei, die erhöhten Temperaturen auszugleichen. An einem Sonnentag nimmt eine 100-jährige Buche 18 kg Kohlendioxid aus der Luft auf und verarbeitet dieses Treibhausgas zu Zellulose. Dabei entstehen – quasi als „Abfallprodukt“ – 13 kg Sauerstoff. Außerdem „kämmen“ Bäume in einem Ort den Feinstaub aus der Luft. Ein grünes Umfeld schafft eine besondere Wohnqualität. Bäume sind Lebensraum für die verschiedensten Tierarten und bieten ein buntes Mosaik kleiner Lebenszonen von der Krone bis zur Wurzel. In vielen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Brome gibt es schon seit vielen Jahren, auch auf betreiben der GRÜNEN, Baumschutzsatzungen. Trotzdem fallen immer wieder schützenswerte Bäume, speziell in den vergangenen 5 Jahren in Brome, der Säge zum Opfer. Der Flecken Brome argumentierte immer wieder mit seiner „Verkehrssicherungspflicht“. Wir sind der Meinung, dass zu häufig übereilt zur Säge gegriffen wird. Der Stamm z.B. einer alten Eiche kann Innen vollkommen hohl sein und nur eine Rinde samt Kambium von 5 cm Dicke haben und trotzdem Standfest sein. Auch wird uns immer wieder erzählt, dass eine Baumscheibe mit braunem Kern der Beweis ist, dass der Baum schon krank war. Auch das ist falsch. Der braune Kern ist für viele Baumarten typisch: Buchen, Platanen, Mandelbäume etc.. Dieser braune Kern wird von Tischlern gerne genutzt, Möbeln ein besonderes Aussehen zu geben. Kernbuche ist daher ein beliebtes Furnierholz, mit besonders ausgeprägter Maserung, anders als im Randbereich des Stammes,dessen Holz die typischen Striche aufweist und ansonsten einfarbig ist. Für ein belebtes Orts- und Landschaftsbild, für eine verbesserte Luftqualität, für einen leistungsfähigen Naturhaushalt, sowie als Lebensraum für Kleintiere soll der Baumbestand gem. § 6 der Nds. Gemeindeordnung (NGO), § 29 Bundesnaturschutzgesetz, § 28 des Nds. Naturschutzgesetzes (NNatG) und § 22 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) geschützt werden. Besonders herausragend ist die Notwendigkeit von Ersatzpflanzungen für gefällte bzw. beschädigte Bäume. Dieser wird in § 9 der Bromer Baumschutzsatzung unzureichend Rechnung getragen. Die Verpflichtung zu Ersatzpflanzungen darf erst dann als erfüllt gelten, wenn die Ersatzpflanzung nach Ablauf von zwei Jahren zu Beginn der folgenden Vegetationsperiode angewachsen ist. Ist dies nicht der Fall, so sind weitere Ersatzpflanzungen erforderlich. Zudem müssen diese Ersatzpflanzungen umgehend nach dem Entfernen des ursprünglichen Baumes erfolgen. Die Ersatzpflanzung ist in einem angemessenen Rahmen bezüglich des Wertes des Baumes in der Qualität des Bundes deutscher Baumschulen (BdD) durchzuführen. Außerdem ist die Erfassung des Baumbestandes in Brome über ein Kataster sinnvoll, da dieser so effektiv und lückenlos geschützt werden kann.