Nachhaltige Stadtentwicklung mit Klimaschutz und Bauleitplanung 21. August 20135. November 2015 Diskussionspapier zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung mit Klimaschutz und Bauleitplanung Am 23. Mai 2013 von der Fraktion und vom Vorstand des Ortsverbandes beschlossen Liebe Freundinnen und Freunde, sehr geehrte Damen und Herren, wir wollen eine nachhaltige Stadtentwicklung durch Planungsinstrumente und einem klaren Leitbild in der Stadt Gifhorn ermöglichen. Wir wollen Räume schaffen, in denen sich Menschen wieder begegnen, sich „Alte und Junge“ wohl fühlen, Flächen wieder entsiegelt werden und Bäume und Pflanzen zu einem angenehmen Stadtklima beitragen. Wir wollen diese Diskussion mit möglichst vielen Personen, Vereinen und Verbänden im Internet und in der Öffentlichkeit führen. Gebt uns/ geben Sie uns Anregungen, Verbesserungsvorschläge und möglichst viele Kommentare. Wir werden diese dann auswerten und daraus einen Antrag an den Rat der Stadt Gifhorn formulieren. Wir brauchen eine „Stadt der kurzen Wege“, eine „Klimagerechte Stadt“, eine „Stadt des sozialen Ausgleichs“, eine „Inklusive Stadt“. Eine nachhaltige Stadtentwicklung zeichnet sich dadurch aus, dass… die Energieverbräuche auf ein Mindestmaß reduziert werden können, der Verkehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln,dem Fahrrad oder zu Fuß möglich ist, die Wohnquartiere eine soziale Durchmischung zulassen, Flächen so wenig wie möglich versiegelt sind, eine wohnortnahe Versorgung sicher gestellt ist, die Barrierefreiheit in allen Bereichen selbstverständlich ist, die F- und B-Pläne* sich an diesen oben genannten Forderungen ausrichten, eine gute BürgerInnenbeteiligung gepflegt wird. Punkt 1: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Standardformulierung für Bauleitplanungen und Durchführungsverträge zu entwickeln, in dem ein besonderer Schwerpunkt auf energieeffiziente Bauweisen gelegt wird und bestehende Textpassagen und Vorgaben entsprechend zu prüfen, um das Ziel eines möglichst niedrigen wohnflächenspezifischen Brutto-Heizwärmebedarfs (Energieverbrauchskennwert) zu erreichen. Bauleitplanung schafft oder verhindert die Voraussetzungen für energiesparendes Bauen. Je früher energetische Aspekte innerhalb der Stadtplanung berücksichtigt werden, desto höher ist der potenzielle Nutzen und desto geringer der planerische Aufwand. Für die Bauleitplanung sollen insbesondere Aussagen getroffen werden: 1. zu baulichem Wärmeschutz der Gebäude, zur Kompaktheit der Gebäude, 2. zu solarenergetischer Optimierung der Gebäudeorientierung, -abstände, -höhen und Stellung der Gebäude zueinander, 3. zur Erleichterung der aktiven Solarenergienutzung auf Dachflächen und eventuell Fassadenflächen durch südorientierte, großflächige, nicht zergliederte Dachformen. Punkt 2: Die Verwaltung wird beauftragt, Energieleitlinien zu erarbeiten, die als Grundregeln bei der Planung städtischer Gebäude (Neubau) und im Gebäudebestand (Sanierung) im Sinne einer effizienten Energieverwendung zu berücksichtigen sind. Hierbei sind Aussagen zu Architektur, baulichem Wärmeschutz, Heiztechnik, regenerativen Energien, Raumlufttechnik, Regelungstechnik, Wassereinsparung, Elektrotechnik zu treffen. Die Energieleitlinien sind von den Vertragspartnern bei der Baumaßnahme zu beachten. Punkt3: Die Verwaltung wird beauftragt neben der Fragestellung, ob wir durch entsprechende Regelungen in zukünftigen Bebauungsplänen städtischerseits einen positiven Effekt auf die energieeffiziente Bautätigkeit der privaten Hand ausüben können, ist für uns eine weitere Fragestellung von enormer Wichtigkeit: Sofern die Stadt Gifhorn als Eigentümer oder Entwickler von entsprechenden Grundstücken agiert und dabei private oder öffentlich-rechtliche Verträge zur Entwicklung und Erschließung eingeht (städtebauliche Verträge), soll die Stadt Gifhorn durch einen entsprechenden Grundsatzbeschluss in den politischen Gremien verpflichtet werden, dass in diesen städtebaulichen Verträgen ein Optimum an energieeffizienter Bebauung und Erschließung zu beachten ist. Da solche Verträge gleichberechtigt zwischen den Vertragspartner ausgehandelt werden, ist die Stadt Gifhorn aufgerufen, die Entwicklung von städtischen Grundstücksflächen nicht nur unter der Berücksichtigung städtebaulicher Belange und einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vorzunehmen, sondern daneben als wesentliches und beherrschendes Abwägungsprogramm das Leitbild des Umweltschutzes einzustellen. Punkt 4: Bündnis 90/Die Grünen regen die Gründung eines Kompetenz- und Informationszentrums Klimaschutz in Gifhorn an. In diesem Zentrum könnten sich private und gewerbliche Bauherren über die Möglichkeiten des energiesparenden Bauens informieren. Themen wie zum Beispiel der Einsatz moderner Heiztechniken, eine effektive Wärmedämmung und die Nutzung erneuerbarer Energien könnten den Bauwilligen möglichst praxisnah näher gebracht werden. Das Kompetenz- und Informationszentrum könnte z. B. in Kooperation mit den zukünftigen Gifhorner Stadtwerken und der GEG entstehen. Weitere Kooperationspartner wie die örtlichen Unternehmen und Einrichtungen wären denkbar. Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit den Stadtwerken und der GEG ein Konzept zu erarbeiten. Punkt 5: Die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Klimaschutz in Gifhorn muss intensiviert werden. Häufig sind es die kleinen Dinge, die beispielsweise auch im Rathaus zu Energieeinsparungseffekten führen können. Hier sollten auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gifhorner Rathauses Schulungen z. B. zum Thema „Stromsparen im Büro“ angeboten werden. Des Weiteren könnte die Stadt Gifhorn gemeinsam mit den Stadtwerken über eine Plakataktion Bürgerinnen und Bürger für mehr Klimaschutz und mehr Energieeinsparung zum Mitmachen angeregt werden. Mit freundlichen Grüßen Nicole Wockenfuß Susanne Kliche Fraktionsvorsitzende Vorstand des Ortsverbandes Gifhorn * B-Plan = Bebauungsplan, Wikipedia. Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung fest, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind. Der Bebauungsplan wird in der Regel nur für einen Teil des Gemeindegebietes, etwa eine Gruppe von Grundstücken oder einen Stadtteil, aufgestellt. In der Regel besteht der Plan aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B). Ein Bebauungsplan kann aber beispielsweise auch nur aus einem textlichen Teil mit Begründung bestehen. Nicht Teil der Satzung, aber im Rahmen des Verfahrens zwingend erforderlich ist eine Erläuterung, in der die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt und in die Festsetzungen erläutert werden müssen (Begründung). Teil der Begründung ist auch der Umweltbericht (Bauleitplanung). * F-Plan = Flächennutzungsplan; Wikipedia. Gemäß § 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ist im Flächennutzungsplan (abgekürzt: FNP oder F-Plan) für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Flächenverbrauch Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen muss künftig geprüft werden, ob die Umwandlung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen notwendig ist. Dabei müssen vorhandene Potenziale der Innenentwicklung, darunter z.B. Brachflächen, Gebäude-Leerstand, Baulücken und anderen Nachverdichtungsmöglichkeiten, in die Prüfung eingezogen werden. Das schreibt die Neufassung des Baugesetzbuchs vor. Damit sind die Gemeinden nach dem Prinzip „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ künftig verpflichtet, alle Möglichkeiten der Innenentwicklung zu prüfen, bevor Landwirtschafts- oder Forstflächen neu in Anspruch genommen werden.