Antrag: Wegerandstreifen als Strukturelement in der Landschaft 9. März 20148. Juli 2015 An die Gemeinde Meine Frau Ines Kielhorn Sehr geehrte Frau Ines Kielhorn, Anfrage der Fraktion der Grünen als Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses Wegerandstreifen als Strukturelement in der Landschaft (Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN) Seit einiger Zeit beobachten wir in der Gemeinde Meine, dass ein großer Anteil der gemeindeeigenen Randstreifen kommunaler Wege und Straßen nicht als Randstreifen bewirtschaftet wird, sondern von Dritten – z.B. als Ackerfläche – genutzt wird. Diese Entwicklung bereitet uns Sorgen, weil die Wegerandstreifen aus unserer Sicht für den Natur- und Landschaftsschutz zur Verfügung stehen sollten. Sie dienen als vielfältige Rückzugsräume für Tiere, vernetzen Biotope und verschönern das Landschaftsbild. Als Eigentümerin der Flächen ist es der Gemeinde vorbehalten, die Wegerandstreifen zu gestalten und als Strukturelemente in der Landschaft zu erhalten. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung gemäß § 56 NKomVG um Beantwortung der folgenden Fragen und um Besprechung in der nächsten Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses: Teilt die Verwaltung die Einschätzung, dass die Gemeinde Meine als Eigentümerin über die Gestaltung der kommunalen Wegerandstreifen selber entscheiden sollte und eine ungefragte Mitbenutzung durch andere grundsätzlich nicht akzeptabel ist? Welche Maßnahmen trifft die Verwaltung, um eine Mitbenutzung der kommunalen Wegerandstreifen durch andere zu verhindern? In welchem Umfang werden zum jetzigen Stand in der Gemeinde kommunale Wegerandstreifen von anderen mitgenutzt (Angabe in Hektar)? Um welchen prozentualen Anteil aller kommunalen Wegerandstreifen insgesamt handelt es sich dabei? Mit freundlichen Grüßen Arne Duncker / DIE GRÜNEN Hans-Joachim Guillaume / DIE GRÜNEN Am Zellberg 15, 38527 Meine Dr. Arne Duncker Hans-Joachim Guillaume