Gemeinsame Presseerklärung von Grünen, CDU und SPD und im Samtgemeinderat zum Thema Veruntreuung 16. Mai 201417. Juli 2015 Veruntreuungen in der Samtgemeinde (SG) Brome Die Politik hat Zweifel an der Vorgehensweise und Aufklärungsarbeit der Kommunalaufsicht (KA) Gifhorn sowie der Verwaltungsspitze der Samtgemeinde Brome und will Beschwerde einreichen beim Ministerium für Inneres, der übegeordneten Behörde der Kommunalaufsicht Presseerklärung durch die Fraktionsvorsitzenden des Rates der SG Brome CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen Dass der verstorbene Kassenleiter der Samtgemeinde Brome die Veruntreuungen allein vorgenommen hat ist unbestritten. Ebenso, dass er dabei jahrelang äußerst geschickt vorgegangen ist. Die Frage allerdings, was und wie ihm das ermöglicht wurde, welche Mechanismen, bei den doch sehr komplexen Vorschriften und Verordnungen zum Umgang mit öffentlichen Geldern in der kommunalen Verwaltung, nicht griffen oder evtl. nicht eingehalten wurden, ist für uns Ratsmitglieder nicht geklärt. Die Antworten der Kommunalaufsicht Gifhorn und der Verwaltungsspitze der Samtgemeinde Brome. die wir, mehr als zwei Jahre nach Entdeckung der Veruntreuungen, auf unsere Fragen bekommen haben, sind u.A. unbefriedigend und nicht ausreichend. 1.) Die strafrechtliche Seite zu den Veruntreuungen, die Ermittlungen im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft, ist von der kommunalrechtlichen, der Rechts- und Fachaufsicht der Kommunalaufsicht, zu trennen. Zumal sich ersteres auf das Umfeld des Kassenleiters bezog und nicht auf verwaltungsinterne Belange. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat die Ermittlungen im Umfeld des Kassenleiters eingestellt, im Februar 2014 wurden wir als Ratsmitglieder durch den Schlussbericht in Kenntnis gesetzt. Mit diesem Schlussbericht aber, der angeblich unbedingt vorliegen müsse bevor man tätig werden könne, wurden wir immer wieder vertröstet bei Nachfragen, welche Erkenntnisse durch Untersuchungen seitens der Verwaltung und der Kommunalaufsicht (KA) vorliegen. Auf das wiederholte Drängen der Ratsmitglieder, mitzuteilen, welche bisherigen internen Ergebnisse der Verwaltung vorliegen, wurde den Fraktionsvorsitzenden im Dezember 2012 eine streng vertrauliche Dokumentation zugestellt. Diese Dokumentation, wurde von Mitte Februar bis Juni 2012 von einem für die Zeit eingestellten Mitarbeiter erstellt, der den Auftrag hatte, den vom Kassenleiter verursachten Schaden festzustellen und nachzuweisen. Die Dokumentation wirft mehr Fragen auf, als dass sie zur Aufklärung beiträgt und ist kaum nachvollziehbar für jemand,der sich nicht mit dem kommunalen Kassenwesen auskennt. 2) Obwohl, mehrmals über die Presse angekündigt, hat es seitens der Kommunalaufsicht scheinbar keine tatsächliche Untersuchung zur Funktionalität und den Sicherheitsvorkehrungen der genutzten Software gegeben. Am 16.02.12 stand in der Gifhorner- Rundschau , Zitat: „….Nun müsse man auch in Rücksprache mit der EDV-Firma herausfinden, welche Nischen in der Software es gab… Aus der Gifhorner-Rundschau vom 16.02.13, Zitat: „…Nach Schlupflöchern der für Niedersachsen „exotischen“ Software, die in der Finanzverwaltung der Samtgemeinde Brome eingesetzt wird, suche man derzeit ebenfalls…“ Zitatende Im IK vom 21.02.14 sagte Frau Seel, Sprecherin der Staatsanwaltschaf Braunschweig, Zitat: „…Nur soviel: „Dass etwaige Sicherheitsprogramme nicht installiert waren, sei keine Straftat.“ Zitatende. Dies wurde anscheinend ebenfalls nicht als Anlass genommen, zu überprüfen, welche kommunalrechtlichen Verstöße vorliegen, falls etwaige Sicherheitsprogramme nicht installiert waren. Die Frage ist hier, ob der Kassenleiter bei den Veruntreuungen Möglichkeiten und Schlupflöcher des Programms nutzen, oder ob er administrative Handlungen vornehmen konnte. Ersteres nur, wenn das Programm es hergab, letzteres könnte und dürfte ihm nicht möglich gewesen sein. Den Kassenleiter posthum als EDV-Genie darzustellen verwundert uns doch sehr. Warum wurde dann nicht ein externer Spezialist damit betraut die Fragen nach der Vorgehensweise, Sicherheitslücken und Schwachstellen zu klären? 3.) Im Dezember 2013 wandten wir uns mit Fragen bzgl. der Veruntreuungen an die KA und den Samtgemeindebürgermeister Bammel, da wir bis dahin vergebens auf Informationen dazu warteten. Die Antworten darauf sind eher als ausweichend zu werten. Erst im Zuge unserer Fragen an die Kommunalaufsicht und an den Samtgemeindebürgermeister, haben wir dann erfahren, dass es vom Oktober 2006 bis Dezember 2011 nur eine interne Prüfung (November 2008) seitens der Samtgemeindeverwaltung gegeben hat. In den entsprechenden Schlussberichten des Rechnungsprüfungsamts befindet sich keine Feststellung über die nicht geleisteten Prüfungen der Verwaltung. Ebenso wenig wurden diese Verstöße in den von der Verwaltung dazu erstellten Vorlagen und in den Sitzungen, in denen hierzu Beschlüsse gefasst wurden, erwähnt. Somit sind die fehlenden internen Kassenprüfungen weder dem SGA noch dem SGR mitgeteilt worden. Dass die Kommunalaufsicht, erstmals aus dem Bericht des Rechnungsprüfungsamts über die unvermutete Prüfung der Samtgemeindekasse im Februar 2011, entnehmen konnte, dass in den Jahren 2009 und 2010 die internen Kassenprüfungen nicht vorgenommen wurden, bringt weitere Fragen mit sich. Warum z.B. die Kommunalaufsicht mit dieser Information des Rechnungsprüfungsamts nicht umgehend Maßnahmen ergriff nachdem sie davon Kenntnis erhielt und weitere 10 Monate ins Land ziehen durften bis die Kassenaufsicht ihrer Pflicht nachkam? (Es sei erwähnt, dass die Schlussberichte für die Jahre 2011 und 2012 dem Rat bis heute nicht vorliegen.) Die nicht geleisteten internen Prüfungen seitens der Kassenaufsicht der Samtgemeinde sind nicht gleichzusetzen mit den außerordentlichen Prüfungen im Zeitraum von 2007 bis 2011 durch das Rechnungsprüfungsamt. Die des Rechnungsprüfungsamts, erfolgten, wie auch mehrfach öffentlich erwähnt, nur stichprobenartig und zwischen ihnen lag, bis auf eine Ausnahme, jeweils fast ein Jahr. Nur eine ständige Überwachung durch das Rechnungsprüfungsamt kann dazu führen, dass eine außerordentliche Prüfung durch die Kassenaufsicht entfallen kann. Unberührt bleiben davon die ordentlichen, örtlichen Prüfungen. (§ 40 (7) und §41 4. d) GemHKVO) Das Ausmaß der nicht erfolgten Prüfungen, durch die Kommunalaufsicht, als „Nachlässigkeiten“ zu bagatellisieren, sehen wir hier in der Sache nicht angebracht. Ebenso wenig, dass der Samtgemeinderat dazu nicht entsprechend informiert wurde. Wir sind im höchsten Maße unzufrieden mit der Art und Weise wie hier seitens der Verwaltungsspitze der Samtgemeinde Brome und der Kommunalaufsicht des Landkreis Gifhorn in mehr als zwei Jahren „Aufklärungsarbeit“ betrieben wurde. Da die Kommunalaufsicht, als Fach- und Rechtsaufsicht u.E. durch ihr Handeln nicht ausreichend überprüfte, feststellte und uns mitteilte, ob und welche kommunal- und dienstrechtlichen Vergehen vorlagen, sowie, ob und welche Konsequenzen daraus für den Rat der SG zu ziehen sind, für: jahrelang nicht erfolgte, gesetzlich vorgeschriebene Kassenprüfungen, etwaige fehlende Sicherheitsprogramme und Sicherheitslücken bei der genutzten Software, die Nichteinhaltung der Berichtspflicht an den Rat und Aufsichtspflichtverletzungen der Verwaltungsspitze, werden wir, beim Ministerium für Inneres als oberste Kommunalaufsichtsbehörde in Hannover Beschwerde einreichen. Um endlich Klarheit darüber zu bekommen, wer und was, außer der kriminellen Energie des Kassenleiters, die Veruntreuungen ermöglichte und wie die Vorgehensweise der Verwaltungsspitze der Samtgemeinde und der Kommunalaufsichtsbehörde bei den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Kasse der Samtgemeinde und der geleisteten Aufklärungsarbeit etc. zu werten ist. gez. Heino Meyer gez. Karl-Peter Ludwig gez. Astrid Leibach Fraktionsvorsitzender CDU Fraktionsvorsitzender SPD Fraktionsvorsitzende Grüne