Antrag zu Wegrainen im Flecken Brome 22. Juni 20154. Juli 2015 Bündnis 90/Die Grünen Fraktion im Fleckenrat Brome Flecken Brome Bürgermeister Borchert Bahnhofstraße 36 38465 Brome Brome, 22.06.2015 Antrag: Der Rat möge beschließen: Seitens der Verwaltung ist festzustellen, welche gemeindeeigenen Flächen, ins besondere Wege und Wegraine, widerrechtlich als landwirtschaftliche Fläche genutzt werden. Den jeweiligen Landwirten ist das Überpflügen zu untersagen. Bereits entfernte Wege und Wegraine sind in katasteramtlich festgestellten Wegbreiten wiederherzustellen bzw. durch Kompensationsflächen auszugleichen. Es ist zu prüfen, inwieweit diese Flächen als Ausgleichs und Ersatzflächen nutzbar sind, und ob damit ein teurer Ankauf solcher verringert bzw. vermieden werden kann. Zudem hat eine Sicherung der Wegefunktion und somit eine Steigerung des Erholungswertes für die Allgemeinheit zu erfolgen. Die entsprechenden Maßnahmen sind umgehend durchzuführen und bis zum Beginn der nächsten Vegetationsperiode abzuschließen. Begründung: Es besteht zum einen nach BGB ein zivilrechtlicher Schutz des Wegeeigentums; hier sind durch §985 Herausgabeanspruch, § 1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch, § 823 Schadensersatzpflicht und §§ 812 ff. Ungerechtfertigte Bereicherung festgeschrieben. Zum anderen ist die Gemeinde nach § 124 (NKomVG) in Verbindung mit § 1 verpflichtet, den Vermögensgegenstand Grundbesitz pfleglich zu verwalten und ihn so zu nutzen, dass das Wohl ihrer Einwohnerinnen und Einwohner gefördert wird. Dazu gehören sowohl materielle Interessen, als auch bspw. Erholungswerte. Wegraine leisten einen wertvollen Beitrag zum Natur- und Landschaftsschutz als Lebensraum für die Kleintierfauna als Vernetzung für einen Biotopverbund. Daher ist auch eine naturschutzrechtliche Komponente zu berücksichtigen. Hier sind bspw. §5 Abs. 2 Nr. 3 und § 39 Abs. 5 Nr. 1 (BNatSchG) zu beachten. Swantje Baruschke Astrid Leibach Anschreiben: Antrag_Wegraine_01.pdf