Prüfung eines Kreistagsbeschlusses: Neue Ausschussbesetzung rechtswidrig? 2. Januar 20164. Januar 2016 Grüne-Piraten-Linke und SPD im Gifhorner Kreistag wollen den Beschluss des Kreistages, die Zahl der Ausschussmandate in den Fachausschüssen von zwölf auf neun zu verringern, auf seine Rechtmäßigkeit prüfen lassen. Der Beschluss wurde von der neuen Kreistagsmehrheit CDU/Unabhängige/FDP/Dr. Ebel in der letzten Kreistagssitzung am 11.12.2015 durchgesetzt. Grüne und SPD halten das für rechtswidrig und haben in einem Schreiben (17.12.) an Landrat Dr. Ebel eine Prüfung des Beschlusses verlangt. Sehr geehrter Herr Dr. Ebel, in der Kreistagssitzung am 11.12.2015 ist es bei dem unten näher bezeichneten Tagesordnungspunkt unseres Erachtens zu einem rechtswidrigen Beschluss gekommen. Wir bitten Sie hiermit, Ihrer aus dem NKomVG erwachsenden Pflicht zur Prüfung der Rechtmäßigkeit von Beschlüssen des Kreistages nachzukommen. Durch den Übertritt eines Abgeordneten von der SPD zur Fraktion der Unabhängigen haben sich die Mehrheitsverhältnisse im Gifhorner Kreistag verändert. Danach gibt es nunmehr 27 Abgeordnete der Gruppe SPD/Grüne-Piraten-Linke, nach wie vor 22 Abgeordnete der CDU-Fraktion und nunmehr 5 Abgeordnete der Gruppe UWG/FDP. Letztere hat am 30.11.2015 beantragt, die Ausschüsse neu zu besetzen (Vorlage 1185, S.2). In der Kreistagssitzung wurde der Antrag gestellt, die Anzahl der Ausschussmitglieder für die freiwillen Ausschüsse von bisher zwölf auf neun Mitglieder zu reduzieren (Änderungsantrag zu TOP 7 der KT-Sitzung, unterzeichnet vom Faktionsvorsitzenden der CDU und dem Vorsitzenden der Gruppe UWG/FDP). Danach würde sich die Zusammensetzung der Fachausschüsse wie folgt verändern: Gruppe SPD/Grüne-Piraten-Linke 4 Sitze CDU 4 Sitze Gruppe UWG/FDP 1 Sitz. Die Gruppe SPD/Grüne-Piraten-Linke, die nach den veränderten Kräfteverhältnissen im Kreistag die Hälfte der Abgeordneten im Kreistag stellt, wäre in allen Fachausschüssen nicht mehr gemäß ihrem Anteil im Kreistag vertreten. Das ist laut NKomVG rechtswidrig. In Thieles Kommentar (2011, S.213, Abs.3) zu §71NKomVG heißt es: „Rahmen für die Festlegung der Zahl [der Ausschussmitglieder] ist (…) das Prinzip, dass Ausschüsse als verkleinerte Abbilder der Vertretung deren Zusammensetzung und das darin wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum grundsätzlich wiederspiegeln müssen (BVerwG 2003).“ Es sei in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. insbesondere BVerwG, B. v. 7.12.1992 – 7 B 49/92 – NVwZ-RR 1993, 209), dass – ausgehend von verfassungsrechtlichen Grundsätzen – die Fraktionen als Zusammenschlüsse politisch gleichgesinnter Mitglieder der Volksvertretung im Plenum bzw. im Rat und in den Ausschüssen grundsätzlich gleichberechtigt an der Willensbildung der Volksvertretung zu beteiligten sind und dass aber die Ausschusssitze – aus dem Prinzip der demokratischen Repräsentation und der Einbeziehung der Ratsausschüsse in dieses Prinzip folgend – nicht unabhängig von dem Stärkeverhältnis der Fraktionen vergeben werden können. Wir sind der Auffassung, dass 9er-Ausschüsse, die zu einer Vergabe von 4 Sitzen an die CDU, 4 Sitzen an die Gruppe SPD/Grüne-Piraten-Linke und 1 Sitz an die Gruppe UWG/ FDP führen, unzulässig sind. Der Kreistag kann eine Ausschussgröße nicht willkürlich festlegen, sondern lediglich so, dass die Stärkeverhältnisse im Kreistag (ohne Berücksichtigung der Stimme des Landrates) abgebildet werden. Diese Auffassung haben wir auch in der Kreistagssitzung am 11.12.2015 vorgetragen. Weitere Rechtsprechungen in Niedersachsen und anderen Bundesländern gehen davon aus, dass eine Aussschussgröße gewählt werden muss, die ungefähr 25% der Größe der Vertretung entspricht. Auch diese – inzwischen auch obergerichtlichen – Entscheidungen wären bei einer Ausschussgröße von neun nicht mehr gewährleistet. Wir beantragen, die rechtliche Prüfung zu veranlassen und bitten Sie, uns zeitnah mitzuteilen, wie Sie weiter zu verfahren gedenken. Mit freundlichen Grüßen Fredegar Henze (Grüne), Rolf Schliephacke (SPD), Fraktionsvorsitzende