Flüchtlingswohnheim Brome: Grüne erwarten umfassende Aufklärung 26. August 201626. August 2016 Landrat soll im Kreisausschuss berichten – Neue Betreibermodelle diskutieren „Wir erwarten von der Kreisverwaltung eine umfassende Aufklärung über die Vorgänge sowohl im Flüchtlingswohnheim Brome als auch im eigenen Hause,“ fordert der Fraktionsvorsitzende von Grüne-Piraten-Linke im Gifhorner Kreistag mit Blick auf die am (kommenden) Mittwoch angesetzte Sitzung des Kreisausschusses, „darüber hinaus muss der Landrat erklären, wie er in Zukunft seiner Aufsichts- und Kontrollpflicht nachkommen will, damit sich so etwas nicht wiederholt.“ Gegen den Betreiber des Wohnheim für Flüchtlinge in Brome wurden kürzlich schwere Vorwürfe laut, über die auch des NDR-Fernsehen berichtete. Es herrsche ein rauer Umgangston und es würden rechtswidrig Geldstrafen erhoben. Der Landkreis hat den Vertrag mit dem privaten Betreiber letztlich gekündigt, weil der Heimleiter den Bewohnern ein Video gezeigt habe, in denen ein Mensch enthauptet wurde. Er wollte ihnen zeigen, wie es in ihrer Heimat aussehe. Der Betreiber dagegen erklärte, er erhalte keine Unterstützung von der Kreisverwaltung. Zwar müsse der Betreiber zu jedem Zeitpunkt seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen, die Verwaltung müsse das aber auch überprüfen. „Es ist richtig, dass der Heimleiter in der Verwaltung vorstellig werden muss, wenn er etwas braucht,“ verlangt Henze, „andererseits kann die Verwaltung auch selbst tätig werden und nachfragen.“ Man müsse sich schon wundern, dass es zwischen Heimleitung und Verwaltung offenbar keine optimale Verständigung gebe. Henze: „Die grüne Fraktion fragt sich daher, ob das bezüglich der anderen Wohnheime genauso laufe?“ Die Antwort von Landrat Ebel auf eine Anfrage seiner Fraktion zu diesem Sachverhalt sei wenig aufschlussreich und müsse ergänzt werden. „Wir wollen jetzt auch wissen, ob die Kündigung des Betreibervertrages wirklich angemessen und auch gerichtsfest ist,“ fragt Henze die Verwaltung. Letztlich sei kritisch zu hinterfragen, ob Einrichtungen für Flüchtlinge weiterhin an Fremdfirmen vergeben werden sollten oder ob der Landkreis sie in Eigenregie betreiben sollte. Antwort auf unsere Anfrage vom 22.8.2016: Die in den Medien berichteten Missstände in der Unterkunft in Brome treffen zu. Allerdings wurden diese nicht geballt an einem Tag, sondern nur sukzessive an uns herangetragen. Ein Ablauf der zeitlichen Ereignisse ist in der beiliegenden Presseinformation dargestellt (s. Anlage). Die ersten Missstände, hierbei ging es in erster Linie um den Umgangston von Herrn XXX, wurden am 28.07.2016 an die Kreisverwaltung herangetragen. Bereits am 02.08.2016 hatte daraufhin zwischen Frau Wißmann und der Betreiberfirma ein weiteres Gespräch stattgefunden, indem sie ihm mitgeteilt hat, dass wir als Landkreis einen höflichen und respektvollen Umgangston mit den Flüchtlingen erwarten. Hierbei sollten insbesondere die kulturellen und religiösen Aspekte Berücksichtigung finden. Herr XXX zeigte sich in dem Gespräch verständnisvoll. Es war nicht zu erwarten, dass weitere Beschwerden vorgebracht werden. Wir sind davon ausgegangen, dass die Inhalte des geführten Gespräches umgesetzt werden und aus diesem Grunde bestand keine Veranlassung im Kreisausschuss am 03.08.2016 zu berichten. Nachdem am 11.08.2016 weitere Beschwerden vorgebracht wurden, hat es, nachdem wir den Beschwerden intern nachgegangen sind, am 16.08.2016 ein erneutes Gespräch mit Frau Wißmann und Herrn XXX gegeben. Über den aktuellen Sachstand gab es regelmäßige Rücksprachen mit Frau Wißmann und den zuständigen Fachbereich 3. Die vorgebrachten Beschwerden richteten sich immer gegen das Verhalten von Herrn XXX, insofern war die Abstellung des „Mangels“ nicht möglich, bzw. nur möglich, indem der mit Herrn XXX geschlossene Dienstleistungsvertrag außerordentlich gekündigt wurde. Die Kündigung habe ich am 22.08.2016 schriftlich ausgesprochen und diese wurde durch Frau Wißmann am gleichen Tag persönlich übergeben. Eine festgelegte Ausbildung im Bereich der Heimleitung ist nicht vorgeschrieben. Den Ausbildungsberuf „Heimleiter“ gibt es nicht. Gleichwohl wurden im Ausschreibungsverfahren umfangreiche Qualitätsanforderungen, z. B. an Personalausstattung und -qualifikation gefordert. Im Dienstleistungsvertrag wurde der Anspruch erhoben, dass für die Heimleitung nur Personal mit Erfahrung in der Betreuung ausländischer Flüchtlinge einzusetzen ist und das regelmäßig sach- und fachgerecht fortgebildet wird. Gegen die Beauftragung eines Sicherheitsunternehmens gab es keine Bedenken, da insbesondere diese Firma bereits in der Hermann-Löns-Schule in Wittingen eingesetzt war und der Landkreis damit gute Erfahrungen gemacht hat. In dem Kreisausschusses vom 14.06.2016 wurde der Beauftragung der Firma zugestimmt. Inzwischen nimmt ein Sozialarbeiter des Landkreises Gifhorn die Betreuung der Flüchtlinge vor Ort wahr. Der Landkreis Gifhorn prüft derzeit Alternativen, die einen Verbleib der in Brome untergebrachten Flüchtlinge ermöglichen und eine jederzeitige Betreuung gewährleisten. Dr. Ebel, Landrat