Antrag: Betreuung von Geflüchteten 20. Dezember 201630. März 2017 Antrag: Betreuung von dezentral untergebrachten Geflüchteten im Landkreis Gifhorn Die Kreisverwaltung wird aufgefordert zu untersuchen, in welchem Umfang der Haushaltsansatz für die Betreuung der dezentral untergebrachten Geflüchteten erhöht werden muss, ein entsprechender Ansatz ist im Haushaltsplan 2017 zusätzlich festzulegen Begründung: Die Samtgemeinden, Gemeinden und Städte im Landkreis Gifhorn unternehmen gewaltige Anstrengungen, um den Geflüchteten in ihrer Gebietseinheit ein würdiges Leben zu ermöglichen. Dies geschieht in hohem Maße durch die Motivation und Unterstützung von Ehrenamtlichen, aber auch durch den Einsatz von hauptamtlichem Personal bei der Betreuung der Menschen durch MitarbeiterInnen des Bauamtes oder sozialpädagogisches Fachpersonal. Das vom Landkreis eingestellte oder bei freien Trägern finanzierte Personal reicht hier bei weitem nicht aus. Der Landkreis ist in der Pflicht, hier für bessere Bedingungen zu sorgen. So werden in der Stadt Wittingen und den Samtgemeinden Brome und Hankensbüttel dem Kirchenkreis Gifhorn lediglich zwei Stellen für ca. 460 Geflüchtete finanziert, auskömmlich ist aus fachlicher Sicht ist eine Relation von 1:100. Dabei ist es notwendig, zusammen mit Ehrenamtlichen und den Gebietseinheiten tragfähige Konzepte zu entwickeln, die eine engmaschigere Betreuung der dezentral untergebrachten Geflüchteten und eine effiziente Begleitung der ehrenamtlich Tätigen sicherstellen.