Kreisweiter Ausbau von Ladestationen für Elektro-Mobilität

Pressemitteilung

Die grüne Kreistagsfraktion hat sich auf ihrer Klausurtagung auch mit dem Thema „Elektro-Mobilität“ beschäftigt. Frank-Markus Warnecke sieht als Mitglied des Ausschusses für Verkehr, ÖPNV und Straßenbau hier erheblichen Optimierungsbedarf bei der Ladestruktur im Landkreis: „Entscheidend scheint mir zu sein, ein flächendeckendes Netz im Landkreis zu schaffen. Dabei sind die folgenden Punkte unabdingbar:

  1. Wir benötigen auf jeden Fall Schnellladestationen.
  2. Die Ladesäulen müssen für jeden Autotyp kompatibel sein und leicht und einheitlich nutzbar sein.
  3. Die Stationen müssen an zentralen Orten positioniert (Haltestellen, Verbrauchermärkte, …) und 24 Stunden lang täglich erreichbar sein.
  4. Die Ladestationen müssen auch für E-Räder zur Verfügung stehen.

 

Der Landkreis Gifhorn hat hier eine große Verantwortung – gerade in der Nähe eines großen Automobilherstellers, der sein E-Mobilitätssegment erheblich ausweiten will!“

 

Fraktionssprecher Klaus Rautenbach ergänzt: „Deshalb haben wir als Kreistagsfraktion einen umfangreichen Antrag für die Sitzung des nächsten Fachausschusses gestellt. Nach unserer Auffassung sollen Strukturen entstehen, bei denen der Landkreis in Zusammenarbeit mit den Gebietseinheiten einen großen Schritt vorwärts in der Verbesserung der Ladeinfrastruktur macht.“

 

Frank – Markus Warnecke                                                           Klaus Rautenbach

 

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt den folgenden Antrag:

Auf der Sitzung des Ausschusses für Verkehr, ÖPNV und Straßenbau am 12.04.2017 wird der folgende Tagesordnungspunkt aufgenommen:

Kreisweiter Ausbau von Ladestationen für Elektro-Mobilität

 

Dabei soll der folgende Antrag behandelt und beschlossen werden:

 

  1. Innerhalb der nächsten 24 Monate wird im Landkreis Gifhorn ein Netz von leistungsstarken Ladestationen für die E-Mobilität aufgebaut, sodass in jeder Samtgemeinde, Einheitsgemeinde oder Stadt mindestens eine geeignete Ladestation zur Verfügung steht.
  2. Bei Neubauten und Sanierungen von Liegenschaften des Landkreises mit mehr als 10 Parkplätzen soll grundsätzlich mindestens eine Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge installiert werden.
  3. Hinsichtlich der Lademöglichkeiten soll vor Ort geprüft werden, welche Vorrichtungen am geeignetsten erscheinen, z.B. Wandladestationen (Wallboxen), Ladesäulen oder mobile Ladeboxen.
  4. Nach Möglichkeit sollen Stationen mit 50 oder 100 kw zum Schnellladen vorgehalten werden. In Bereichen, wo Fahrzeuge über mehrere Stunden geparkt werden, sind Vorrichtungen mit niedrigeren Leistungen ausreichend.
  5. Beim Ausbau soll berücksichtigt werden, dass sämtliche Stationen für alle Hersteller von E-Fahrzeugen kompatibel sind.
  6. Darüber hinaus sollen landkreisweit Lademöglichkeiten für E-Bikes geschaffen werden.
  7. Die Stromtankstellen sollen ausschließlich Ökostrom anbieten. Bei Parkplatzüberdachungen sollen verstärkt mit Photovoltaik versehen werden, um eine autarke Versorgung durch direkte Einspeisung mit regenerativer Energie zu ermöglichen.
  8. Bei der Finanzierung soll folgendermaßen realisiert werden:
  • Ladestationen ausschließlich für E-Bikes werden im Sinne einer zielgerichteten Wirtschaftsförderung zu 100% vom Landkreis finanziert.
  • Dies gilt auch für Ladestationen bei kreiseigenen Liegenschaften.
  • Ladestationen für Kraftfahrzeuge in den Gebietseinheiten werden zu 30% vom Landkreis finanziert (maximal 15.000€ pro Station), die restliche Finanzierung wird von den Gebietseinheiten übernommen, ggf. zum überwiegenden Teil über die Förderrichtlinie für die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Bekanntmachung vom 13.02.2017).
  1. Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, ein geeignetes Gesamtkonzept zur erarbeiten und einen entsprechenden Haushaltsansatz für den Haushalt 2018 vorzubereiten.

Begründung:

Die Elektromobilität rückt zunehmend in den Fokus der Autohersteller und wird in den nächsten Jahren zu einem Schwerpunkt bei der Entwicklung neuer Fahrzeugmodelle werden. Volkswagen als Marktführer in der Autoindustrie hat den besonderen Stellenwert, den die E-Mobilität zukünftig haben wird, überaus deutlich formuliert.

Im Rahmen der Klimaschutzvorgaben ist die Förderung der E-Mobiliät auch ein Ziel der Bundesregierung. Elektromobilität trägt zur Reduzierung von CO2 und Lärmemissionen bei.

Dem Landkreis Gifhorn kommt durch die Nähe zum VW-Standort Wolfsburg eine besondere Verantwortung zu, nach derzeitigem Stand dürfte lediglich die Ladestation in Wittingen als geeignete Schnelllademöglichkeit im gesamten Landkreis Gifhorn in Betracht kommen.

Auch der besonderen Herausforderung für die Ladestruktur für E-Bikes muss sich der Landkreis Gifhorn mit seiner Ausrichtung auf weichen Tourismus stellen, bereits jetzt gibt es vermehrt Anfragen von FahrradtouristInnen und Gastronomie- und HotelbetreiberInnen zu Ladestationen.

Frank – Markus Warnecke                                                               Klaus Rautenbach