Sauberes Wasser für Korssun 27. August 201713. Juni 2018 Resolution „Sauberes Wasser für Korssun“ Die Stadt Gifhorn unterstützt ihre ukrainische Partnerstadt bei der Projektplanung „Sauberes Wasser für Korssun“ im Rahmen des Förderprogramms „Schnellstarterpaket Ukraine“, aufgelegt durch die ENGAGEMENTGLOBAL gGmbH im Auftrag des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Rüdiger Wockenfuß, Projektleiter Begründung: Die Wasserversorgung in Korssun-Schewtschenkiwski ist seit langem desaströs. Die Stadt bezieht ihr Trinkwasser aus dem Fluss Ross. Das Wasserleitungssystem in der Stadt ist älter als 50 – 80 Jahre, wurde von der Bevölkerung teilweise in Eigenleistung erstellt und ist völlig marode. Teile der Bevölkerung versorgen sich aktuell über Ziehbrunnen mit Trinkwasser. Um die gesamte Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser versorgen zu können, ist mindestens die Erweiterung des Wasserleitungsnetz um ca. 4 Kilometer zu einer Ringleitung erforderlich. Auch das Korssuner Krankenhaus, das derzeit über ein Brunnensystem mit Trinkwasser versorgt wird, soll an die zentrale Wasserversorgung angeschlossen werden. Die Vereinten Nationen (die Ukraine gehörte 1945 zu den Gründungsmitgliedern, Deutschland ist seit 1973 Mitglied) verabschiedeten am 27.9.2015 die Agenda 2030 und die darin enthaltenen 17 Entwicklungsziele, die Sustainable Development Goals (SDGs) (Anlage 1), die sich an die Mitgliedsstaaten der VN richten. Eines dieser Ziele ist das Entwicklungsziel 6: Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten (Anlage 2). Dieses Ziel soll insbesondere durch eine kommunale Beteiligung und Verantwortung mit Leben gefüllt werden sollen. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung für die 18. Legislaturperiode werden auch erstmals die Kommunen als Akteure genannt, deren entwicklungspolitisches Engagement hierzulande ebenso wie in den Partnerländern unterstützt werden soll. Zielvorgaben: 6.1 Bis 2030 den allgemeinen und gerechten Zugang zu einwandfreiem und bezahlbarem Trinkwasser für alle erreichen 6.2 Bis 2030 den Zugang zu einer angemessenen und gerechten Sanitärversorgung und Hygiene für alle erreichen und der Notdurftverrichtung im Freien ein Ende setzen, unter besonderer Beachtung der Bedürfnisse von Frauen und Mädchen und von Menschen in prekären Situationen 6.3 Bis 2030 die Wasserqualität durch Verringerung der Verschmutzung, Beendigung des Einbringens und Minimierung der Freisetzung gefährlicher Chemikalien und Stoffe, Halbierung des Anteils unbehandelten Abwassers und eine beträchtliche Steigerung der Wiederaufbereitung und gefahrlosen Wiederverwendung weltweit verbessern 6.4 Bis 2030 die Effizienz der Wassernutzung in allen Sektoren wesentlich steigern und eine nachhaltige Entnahme und Bereitstellung von Süßwasser gewährleisten, um der Wasserknappheit zu begegnen und die Zahl der unter Wasserknappheit leidenden Menschen erheblich zu verringern 6.5 Bis 2030 auf allen Ebenen eine integrierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen umsetzen, gegebenenfalls auch mittels grenzüberschreitender Zusammenarbeit 6.6 Bis 2030 wasserverbundene Ökosysteme schützen und wiederherstellen, darunter Berge, Wälder, Feuchtgebiete, Flüsse, Grundwasserleiter und Seen 6.7 Bis 2030 die internationale Zusammenarbeit und die Unterstützung der Entwicklungsländer beim Kapazitätsaufbau für Aktivitäten und Programme im Bereich der Wasser- und Sanitärversorgung ausbauen, einschließlich der Wassersammlung und -speicherung, Entsalzung, effizienten Wassernutzung, Abwasserbehandlung, Wiederaufbereitungs- und Wiederverwendungstechnologien 6.7 Die Mitwirkung lokaler Gemeinwesen an der Verbesserung der Wasserbewirtschaftung und der Sanitärversorgung unterstützen und verstärken