Kostenlose Schülerfahrkarte

Symbolfoto ÖPNV

Pressemitteilung

Schülerbeförderungssatzung –Optimierungsbedarf

 

Die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nimmt Stellung zu dem Konflikt einer Familie mit dem Landkreis, weil einem Grundschulkind wegen einer geringen Unterschreitung der 2 Kilometer-Grenze einer Schülerfahrkarte zu verwehren. Fraktionssprecher Klaus Rautenbach äußert sich: „Ich bin durchaus der Auffassung, dass ein Grundschulkind zwei Kilometer zur Schule gehen kann. Aber durch die starre Grenze mitten durch den Ort bekommt diese Entscheidung eine besondere Bedeutung – ein Teil der Kinder fährt unentgeltlich mit dem Bus, der andere nicht, also durchaus eine soziale Ausgrenzung. Die Verwaltungsentscheidung als solche stützt sich auf die politisch so beschlossene Satzung und ist insofern rechtlich korrekt.“

 

Der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion, Frank Warnecke, sieht deshalb das Problem im System: „Letztlich sollten alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 – 10 unentgeltlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Landkreis fahren dürfen. Das hätte viele Vorteile, der gesamte Kontroll-, Entscheidungs- und Vergabeapparat könnte entfallen, außerdem würden sich die Kinder und Jugendlichen an die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel gewöhnen und die Busse und die Bahn auch für die Fahrt zu Freizeitaktivitäten nutzen, um beispielsweise in die Kreisstadt zu fahren. Aber wir sehen auch einen weiteren positiven Effekt: Ein großer Teil der Elterntaxis, die täglich chaotische Verhältnisse vor den Schulen verursachen, könnten entfallen.“