Antrag im Gemeinderat Meine

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

meine Fraktion stellt hiermit folgenden Antrag zur Beschlussfassung in der nächsten Sitzung des Gemeinderats (Dezember 2017) nebst Behandlung in der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses:

„Ergänzung des Jugend- und Seniorenausschusses um beratende Mitglieder

I. In den Jugend- und Seniorenausschuss des Gemeinderats – als Jugendausschuss der Gemeinde Meine – werden mit sofortiger Wirkung als weitere beratende Mitglieder zwei Personen aufgenommen, die vom freien Träger „Zuckerrübchen e.V.“ vorzuschlagen sind.

II. Aufgenommen werden : 1. …………………………….… 2. ………………………………………….“

Begründung:

Die Verpflichtung der Gemeinde zur Bildung eines Jugendausschusses und zur Aufnahme von beratenden Mitgliedern in diesem Ausschuss, die vom Träger der freien Jugendhilfe vorzuschlagen sind, folgt unmittelbar aus zwingendem Gesetzesrecht (ähnlich wie bei Besetzung des Schulausschusses im Samtgemeinderat).

Die Gemeinde hat hier keinen Ermessensspielraum, den Antrag nach eigenem Dafürhalten abzulehnen oder abweichend vom Gesetzesinhalt abzuschwächen. Entscheidende Norm ist hier § 13 Abs. 2 des Nds. Gesetzes zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs (Nds. AG SGB VIII) v. 05.02.1993 in der derzeit geltenden Fassung.

Diese lautet:

„Gemeinden, die Aufgaben nach Abs. 1 wahrnehmen [dies meint: Aufgaben der öffentlichenJugendhilfe], bilden einen Jugendausschuss. (…) Dem Jugendausschuss gehören als beratende Mitglieder Personen an, die von den im Bereich der jeweiligen Gemeinde wirkenden und

anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorzuschlagen sind. (…) § 13 liegt zur Information als Anlage bei. Die Voraussetzungen liegen hier vor.

– Die Gemeinde Meine nimmt im Einvernehmen mit dem Landkreis Gifhorn Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe wahr.
– Die Gemeinde Meine hat einen Jugendausschuss zu bilden, was auch erfolgt ist (Jugend- und Seniorenausschuss des Gemeinderats).
– In diesen sind als beratende Mitglieder (laut Gesetzestext Plural, also zwingend mehr als 1) Personen aufzunehmen, die von den im Bereich der jeweiligen Gemeinde wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorzuschlagen sind.

Dies ist noch nicht erfolgt und muss nachgeholt werden, was Gegenstand vorliegenden Antrags ist.

– Alleiniger im Bereich der Gemeinde wirkender und anerkannter Träger der freien Jugendhilfe ist Zuckerrübchen e.V. Dieser Träger hat daher als einziger das Vorschlagsrecht.

Die Namen der vorgeschlagenen Personen werden, wie auch sonst bei Besetzung von Ausschüssen

üblich, voraussichtlich rechtzeitig zur Sitzung des Gemeinderats benannt werden.

Dr. Arne Duncker

Mit freundlichen Grüßen

Arne Duncker