Schuleinzugsbereiche 24. Oktober 201822. Oktober 2018 Symbolfoto Schuleinzugsbereiche Kreistagssitzung am 17.10.2018 TOP 16 Schuleinzugsbereiche Rede: Klaus Rautenbach Klaus Rautenbach Die geballte Kraft von Eltern, Schülerinnen, Schülern, nicht zuletzt aber Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern aus dem Papenteich haben zu einer deutlichen Veränderung der ursprünglich von der Megako beantragten Zwangslösung geführt. Im Nachhinein wird versucht, den Ursprungsantrag der Megako zu vernebeln, es wäre immer ein ergebnisoffenes Verfahren gewesen. Nein, das stimmt nicht, offen wurde es erst, als es Widerstand gab und als Mitglieder der Megako aufgewacht sind. Der ursprünglich Antrag hieß: Erweiterung des Schulbezirkes für das Sibylla-Merian-Gymnasium in Meinersen um die Gemeinden Rötgesbüttel, Adenbüttel und Didderse – zum schnellstmöglichen Zeitpunkt. Man muss da auf die Rolle der Verwaltung schauen. Wir haben mittlerweile eine Verwaltungsspitze, die zu fast 100% der CDU angehört. Eine solche Verwaltungsspitze legt ja nicht die politischen Positionen im Büro ab, es sind politische Wahlbeamte, daraus ergeben sich Impulse. Bemerkenswert ist es nur, dass diese Impulse bereits in mehreren Fällen sich in Anträgen einer Koalition niederschlagen haben, in der nur ein Teil der CDU angehören, die anderen haben speziell in diesem Fall die Position der Verwaltung kritiklos übernommen, bevor es Widerstand gab. Das Ergebnis, das jetzt vielen Schülerinnen und Schülern ein Wahlrecht einräumt, begrüßen wir Grünen. Aber ich weise auf Optimierungsbedarf in mehreren Punkten hin: Wahlrecht zwischen zwei Gymnasien funktioniert in der Grundschule Calberlah für einen Teil der Schülerinnen und Schüler nicht Schülerinnen und Schüler aus Gifhorn, die die Grundschule Ribbesbüttel besuchen, haben bislang auch kein Wahlrecht zwischen Sibylla-Merian-Gymnasium und den Gymnasien in Gifhorn. Die Schülerbeförderung an das Sibylla-Merian-Gymnasium ist so eng gestrickt, dass ein Klassenverband dauerhaft erst zur 2. Stunde anfängt. Noch eins: Wenn schon Wahlrecht, dann für alle – es stellt sich deshalb die Frage, ob Eltern, Schülerinnen und Schüler der Samtgemeinde Wesendorf Bürgerinnen oder Bürger 2. Klasse sind.