Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner

Eichenprozessionsspinner

Antrag für den Ausschuss Umwelt, Bau, Energie und Regionalplanung

Sehr geehrter Herr Landrat,

da der letzte Ausschuss für Umwelt, Bau, Energie und Regionalplanung bereits am 08.11.2018 stattgefunden hat, beantragt die Fraktion gemäß § 71 in Verbindung mit § 59 (3) NKomVG zeitnah eine zusätzliche Sitzung des Ausschusses mit dem folgenden Tagesordnungspunkt:

Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner im Landkreis Gifhorn

Bei diesem Ausschuss sollen zwei fachkompetente Experten vortragen, die Fraktion schlägt hier vor:

  1. Dr. Joachim Rutschke, Aktion Fischotterschutz, Experte für den Bacillus thuringiensis
  2. Karl-Friedrich Weber, BUND-Waldexperte, langjähriger Revierförster

Auf der Sitzung sollen die folgenden Anträge erörtert und beschlossen werden:

  1. Der Kreistag sieht im Eichenprozessionsspinner eine starke Einschränkung für Menschen speziell in den Gemeinden Parsau und Rühen, er sagt diesen Menschen seine volle Unterstützung zu. Der Landkreis Gifhorn tut alles, um die gegenwärtige Diskussion zu versachlichen. Bei allen getroffenen Maßnahmen müssen auch die perspektivischen Auswirkungen für die Natur als Existenzgrundlage des Menschen und den Artenschutz berücksichtigt werden.
  2. Der Kreistag schlägt daher die folgende Vorgehensweise vor:
  • In Wohngebieten wird die mechanische Methode des Absaugens eingesetzt.
  • Das Fällen von Eichen, die in vielen Fälle sehr alt und ortsbestimmend sind, kommt nicht in Frage.
  • In Waldgebieten werden grundsätzlich Absperrungen für gewisse Zeiträume genutzt.
  • Natürliche Feinde des EPS werden durch aktive Maßnahmen gefördert und eingesetzt.
  • In Ausnahmefällen wird ein Bacillus-thuringiensis-Präparat im Außenbereich eingesetzt. Andere Insektizide werden nicht eingesetzt.
  • Ein flächiges Versprühen aus der Luft erfolgt nicht. Ein Einsatz des Präparats fernab menschlicher Siedlungen, d.h. in mehr als 1.500 Meter Abstand, ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
  1. Das Land wird aufgefordert, sämtliche bei mechanischen Maßnahmen entstehenden Kosten zu übernehmen.

Begründung:

In der gegenwärtigen Diskussion, die – nach Vorbereitung in einer nichtöffentlichen Arbeitsgruppe – lediglich medienöffentlich und nicht im zuständigen Fachausschuss ausgetragen wird, werden sachliche und fachliche Aspekte fast völlig ausgeblendet. Leider tun auch die zuständigen Funktionsträger in den Gemeinden und in der Landkreisverwaltung nichts dafür, diese Diskussion zu versachlichen.

Deshalb will die Kreistagsfraktion der Grünen dafür sorgen, dass das Thema durch die Hinzuziehung von ausgewiesenen Experten endlich auf die Sachebene zurückgeführt wird.

Es ist höchst bedauerlich, wenn das Fällen von alten Eichen von Bürgermeistern angedroht wird – immerhin sollte man in dieser Funktion den Nutzen von alten Bäumen für die Menschen kennen. Der Lebensraum Eiche ist ganz besonders artenreich, wir finden in dem komplexen Wirkungsgefüge teilweise mehr als 2000 Arten, davon 366 Schmetterlingsarten. Hier ist auch besonders auf die aktuelle Diskussion beim Insektensterben hinzuweisen.

Ein flächenweises Besprühen aus der Luft ist nicht nur aus ökologischen Gründen abzulehnen – vor allem in Naturschutz- und FFH-Gebieten – sondern auch wegen der nicht ausreichenden Effizienz. Diese Maßnahme ist forstwirtschaftlich unsinnig, durch die Verwirbelung durch die Rotorblätter der Hubschrauber kann nicht exakt genug behandelt werden, sie wird in Fachkreisen als eher kosmetische Maßnahme dargestellt. Da kein hundertprozentiger Erfolg zu erreichen ist, erholt sich die Population wieder. Mittelfristig hatte sich das EPS-Problem bei Befällen in der Vergangenheit von selbst, durch natürliche Feinde des EPS gelöst, die Bäume hatten sich erholt. Nicht zuletzt steht in den offiziellen Anwendungsbestimmungen des B.t.-Präparats Dipel ES (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) ausdrücklich, es sei für den Einsatz an „Waldrändern“ zugelassen, von einer flächenhaften Verwendung tief im Inneren von Wäldern fernab menschlicher Siedlungsgebiete ist insoweit aber nicht die Rede.

Der Schutz der menschlichen Gesundheit ist uns wichtig. Im Umfeld menschlicher Siedlungen muss daher ganz besonders auf den EPS geachtet werden. In konkret bestimmten eng umgrenzten Gebieten nahe an der Wohnbebauung sollte ein Einsatz eines sanften Insektizids (Bacillus-thuringiensis-Präparat) erwogen werden, um den Schutz menschlicher Gesundheit garantieren zu können.

Vorrangig sollte die Bekämpfung durch ein mechanisches Verfahren erfolgen. Da dieser Ansatz sehr kostenaufwändig ist, muss die Landesregierung dieses Verfahren auch komplett refinanzieren, damit nicht die Betroffenen vor Ort mit den Kosten allein bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Rautenbach