INFORMATIONS- FREIHEITSSATZUNG

Rede Klaus Rautenbach im Kreistag am 25. Februar 2019 zum TOP Ö14 Informationsfreiheitssatzung

Ich will vorweg deutlich machen, dass wir nicht jeden Antrag der AfD in „Bausch und Bogen“ ablehnen. Wir sind so unterwegs, dass wir die jeden Antrag anderer Fraktionen sorgfältig prüfen.

Der Entwurf der AfD kommt uns GRÜNEN doch ziemlich bekannt vor – er scheint doch in vielen Fällen kopiert worden zu sein. Auf der Grundlage dieser grünen Vorlage aus dem Jahre 2008 ist das vor allen in größeren Städten umgesetzt worden.

Der hier vorliegende Entwurf hat aber dann doch erhebliche Schwächen:

  • Einschränkungen in § 7 sind problematisch und der Willkür ausgeliefert – Kann-Bestimmung
  • Die Kostenregelung ist viel zu schwammig

Grundsätzlich werden wir GRÜNEN vorläufig in dieser Frage von eigenen Anträgen absehen, die Verwaltung verweist hier richtig auf die unterschiedlichen Zuständigkeiten, die eine isoliert auf den Landkreis bezogenen Ansatz als nicht sinnvoll erscheinen lässt. Das ist beispielsweise bei unserer Anfrage zum Gefahrstofflager Hillerse deutlich gewesen, hier war letztlich vorrangig das Gewerbeaufsichtsamt als Landesbehörde vorrangig zuständig.

Wir haben als Fraktion bislang unsere teilweise auf intensive Nachfrage die notwendigen Informationen von der Kreisverwaltung erhalten, hier besteht also aus unserer Sicht kein dringlicher Bedarf.

Erst einmal sollte eine gesetzliche Regelung auf Landesebene umgesetzt werden, denn Niedersachsen ist eines der wenigen Länder, wo eine gesetzliche Regelung fehlt.

In der letzten Wahlperiode hat die GRÜNE Landtagsfraktion versucht, die SPD hier zu überzeugen – aber ohne Erfolg. Vielleicht hat die CDU auf Landesebene hier mehr Erfolg….