Änderung Integrationskonzept

Sehr geehrter Herr Landrat,

zur Erörterung und Beschlussfassung im Fachausschuss am 12.03.2019 und den diesem Ausschuss folgenden Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages beantrage ich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Änderungen

S. 29, Ziffer 4:

Die Inhalte des Begleitheftes werden in eine „Willkommensapp“ eingearbeitet.

Begründung:

Die meisten der Geflüchteten haben bereits in ihren Herkunftsländern Smartphones besessen. Dieses Kommunikationsmittel kann sinnvollerweise auch dazu genutzt werden, dass Behördengänge, Anträge, Kurse und andere Aktivitäten der Geflüchteten dokumentiert werden können.

S. 43, 1. Absatz

Der Absatz entfällt komplett. Begründung:

Die Ausführungen sind teilweise rechtswidrig, bei den noch nicht anerkannten Geflüchteten ergibt sich aus dem Ausweisdokument, ob eine Arbeitsaufnahme möglich ist oder nicht. Jede einzelne Arbeitsaufnahme muss geprüft werden, eine generelle Aussage, dass Dublin – Fälle nicht arbeiten dürfen, ist rechtswidrig.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird in folgender Weise ergänzt:

Die Fortschreibung des Konzeptes wird mit wissenschaftlicher Begleitung vorgenommen, dabei werden auch die dem Konzept beiliegenden Unterlagen

1. Integrationsleitbild für den Landkreis Gifhorn (18.12.2008)

2. Erklärung zur Verbesserung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund im Landkreis Gifhorn (23.06.2009)

in den Evaluationsprozess einbezogen.

Bei der Evaluation werden Fachworkshops für die folgenden Adressaten angeboten:

– Kreistagsmitglieder

– Jobcenter und Fachbereich Soziales

– Ausländerbehörde

– Fachbereich Schule und Kreisbildungszentrum

– Fachbereich Jugend

– Kreisangehörige Gemeinden

– Bildungseinrichtungen (Krippen, Kitas, Grund- und weiterführende Schulen

– Wohlfahrtsverbände

– Vereinsverantwortliche für die Moscheen in Gifhorn

Das Ergebnis der Fortschreibung des Konzeptes wird noch in dieser Wahlperiode in den Gremien des Landkreises behandelt.

Begründung:

Ein Integrationskonzept ist nicht statisch, es muss gelebt und immer wieder evaluiert werden. Bei dem Fortschreibungsprozess sollte nunmehr eine wissenschaftliche Begleitung den Prozess optimieren, so wie es bei der Aufstellung der Konzepte in anderen Gebietseinheiten der Fall war. Außerdem sollte der Prozess durch mehr Transparenz und Partizipation auf eine breitere Basis gestellt werden.

Klaus Rautenbach