Resolution zum Weiterbau der A 39

Antrag gemäß § 56 NKomVG in Verbindung mit § 59 NKomVG und § 6 und § 23 der Geschäftsordnung des Kreistages


Sehr geehrter Herr Landrat,
die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt den folgenden Antrag, der gemäß § 56 NKomVG im nächsten Ausschuss für Verkehr, ÖPNV und Straßenbau am 31.07.2019 und in den darauffolgenden Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages behandelt werden soll:


Im Ausschuss für Verkehr, ÖPNV und Straßenbau am 31.07.2019 wird der folgende Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung genommen:


Resolution zum Weiterbau der A 39


Es wird die folgende Resolution (!) beschlossen:
Der Landkreis fordert die Bundesregierung auf, Verkehrsalternativen zu schaffen, die volkswirtschaftlich deutlich günstiger sind als der Bau der A 39 und mit dem Klimaschutz kompatibel sind:

Ausbau der Bundesstraßen B 4, B
188, B 244 und B 248 mit Ortsumgehungen und 2+1 Strecken
Optimierung des ÖPNV (Vorrang
für Busse, außerdem B&R, P&R und
Pendlerparkplätzen)
Optimierung des
Alltagsradwegenetzes vorrangig für Pendler*innen
Zweigleisiger Ausbau der
Bahnstrecke Braunschweig – Uelzen auch für den Güterverkehr

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.07.2019 hat bewiesen, dass die von den Lobbyorganisationen und den politischen Mehrheiten immer behauptete unproblematische Umsetzung des Projektes auf einer Fehleinschätzung beruhte.


Begründung:
  • Nach Aussagen des Staatssekretärs im Bundesverkehrsministerium, Enak Ferlemann, sollte im südlichen Abschnitt 7 der A 39 bereits 2017 Baubeginn sein – jetzt ist auch 2020 noch nicht einmal von Planreife auszugehen.
  • Dabei ist nicht nur Zeit verstrichen, die Kosten werden durch die Nachbesserungen so steigen, dass auch bei sehr optimistischer Rechnung die Wirtschaftlichkeit des Projektes nicht mehr besteht und ein NKV von unter 1,0 entstehen wird. Bereits 2015 hatte das Büro Regio Consult nur noch ein NKV von 0,85 berechnet. Die immer als Grundlage dargestellte B 190 n kann nicht mehr seriös einbezogen werden, weil dieses Projekt mittlerweile im Bundesverkehrswegeplan nur noch im weiteren Bedarf aufgeführt wird. Außerdem wird bei den Behördenberechnungen, vor allem aber auch bei der IHK bei allen Prognosen zugrunde gelegt, dass der motorisierte Verkehr, vor allem auch der Güterverkehr, weiterhin immer mehr zunimmt. Dies ist jedoch mit den Klimaschutzzielen, die die Bundesregierung beschlossen hat, nicht vereinbar.
  • Von den Befürworter*innen werden immer erhebliche Zeitvorteile bei der A 39 behauptet. Dies gilt nur dann, wenn die B 4 so bleibt wie sie ist. Bei einer neugestaltete B 4 mit 2+1 Spuren und Ortsumfahrungen reduziert sich dieser Unterschied erheblich: Lüneburg – Wolfsburg 13 Minuten Vorteil für Lkw und 20 Minuten für Pkw bei erheblich geringeren Kosten für den Straßenbau.
  • Auch das Argument, dass die A 39 besonders dem Nordkreis Gifhorn deutlich mehr Arbeitsplätze bescheren würde, hält keiner empirischen Überprüfung stand. Dieses Argument mag in den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts gegolten haben, heute sind die Standortbedingungen für die Ansiedlung von Arbeitsplätzen verändert. Ganz im Gegenteil gibt es z.B. bei der A 38 (Südharzautobahn) Untersuchungsergebnisse, die bei einem Autobahnbau ein noch stärkeres Auspendeln von Fachkräften aufzeigen.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Warnecke

Klaus Rautenbach