Zu viel Geld für den Landkreis

Sehr geehrter Herr Landrat,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt den Antrag, dass im nächsten Ausschuss für Haushalt und Controlling am 27.03.2020 der folgende TOP auf die Tagesordnung kommt und anschließend auf die diesem Ausschuss folgenden Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages behandelt wird.

Rückzahlung der Kreisumlage an die Kommunen im Landkreis Gifhorn

Die Fraktion stellt den folgenden Antrag:

Der Kreistag möge beschließen, 20 Mio. Euro der zu viel einbehaltenen Kreisumlage der Jahre 2014 bis 2018 an die Kommunen des Landkreises zurückzuzahlen.

Begründung:

  1. Die Ergebnis- und Finanzhaushalte des Landkreises Gifhorn weisen in den letzten Jahren erhebliche Überschüsse aus.
  1. In der Zeit vom 31.12.2011 bis 31.12.2019 verzeichnete der Landkreis im Kernhaushalt einen Liquiditätszuwachs in Höhe von mehr als 35 Mio. Euro.
  1. In einzelnen Gemeinden des Landkreises müssen zur Sicherstellung der Liquidität entweder Steuern erhöht werden (z.B. in Rötgesbüttel, Wasbüttel, Ribbesbüttel) oder es werden Liquiditätskredite aufgenommen (z.B. in Gifhorn)

Zu 1. § 15 Abs.1 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzhaushalt (NFAG)

lautet: „Soweit die anderen Erträge eines Landkreises seinen Bedarf nicht decken, ist eine Umlage von den kreisangehörigen Gemeinden, Samtgemeinden und gemeindefreien Gebieten zu erheben.“

Hierzu aus der Rechtsprechung:

Zum einen orientiert sich die Höhe der Kreisumlage an dem Finanzbedarf des Landkreises. Dieser wiederum wird maßgeblich von der Erfüllung der dem Landkreis obliegenden Aufgaben bestimmt (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 25.2.1986 – 2 OVG A 98/82 -, DVBl. 1986, 1063, 1064), und zwar von den Aufgaben, die er in zulässiger Weise wahrzunehmen hat (vgl. Ehlers, DVBl. 1997, 225, 229) mit der Folge, dass die Rechtmäßigkeit der Aufgabenerfüllung den Bedarf und damit die zu dessen Deckung heranzuziehende Kreisumlage von vornherein begrenzt (Nds. OVG, Urteil vom 27. Januar 1999 – 10 L 6960/95 -, NdsVBl. 1999, S. 163, 164).

Eigene Schlussfolgerungen:

  1. Bei den Haushaltsberatungen zur Aufstellung der Haushaltsatzung des Landkreises ist der Finanzbedarf des Landkreises (im Rahmen des Ergebnishaushalts, Aufwandseite) zu ermitteln. Hierbei handelt es sich um Planzahlen. Auf dieser Basis werden im Kreistag die Haushaltssatzung und die Höhe der Kreisumlage beschlossen.
  2. Der Kreistag beabsichtigte mit seinen Beschlüssen zu den Haushaltssatzungen für die Kalenderjahre 2014 bis 2018 im Wesentlichen ausgeglichene Ergebnishaushalte.
  3. Stellt sich nach Abschluss der Haushaltsjahre und der Feststellung der endgültigen Ergebnisse heraus, dass der Landkreis wesentlich mehr Finanzmittel über die Kreisumlage erhalten hat als für seine Aufgabenerfüllung erforderlich war, sollte der Kreistag eine Rückzahlung der zu viel erhaltenen Kreisumlage an die Kommunen beschließen.

Die Ergebnishaushalte, die den Bedarf des Landkreises auf der Ausgabenseite widerspiegeln, schlossen in den Jahren 2014 bis 2018 wegen der überhöhten Kreisumlage nicht ausgeglichen sondern mit folgenden positiven Ergebnissen ab:

2014 + 3,862 Mio. Euro

2015 + 9,600 Mio. Euro

2016 + 7,478 Mio. Euro

2017 + 15,571 Mio. Euro

2018 + 9,590 Mio. Euro

Summe: + 46,101 Mio. Euro

Zu 2. Die Ergebnisse der Finanzhaushalte des Landkreises, die die Liquiditätsveränderungen widerspiegeln, entwickelten sich in den Jahren 2014 bis 2018 wie folgt:

2014 + 4,470 Mio. Euro

2015 + 21,453 Mio. Euro

2016 + 24,572 Mio. Euro

2017 + 12,230 Mio. Euro

2018 + 7,299 Mio. Euro

Summe: + 70,024 Mio. Euro

Quelle der Daten: Homepage des LK Gifhorn, Abfrage vom 14.2.2020

Stichwort: Haushaltsdaten, Haushaltspläne 2016 – 2019

sowie der schriftlich vorliegende Haushaltsplanentwurf 2020

Es ist nicht Aufgabe des Landkreises den Kommunen finanzielle Mittel zu entziehen, um Liquidität anzuhäufen, ohne dass mit diesen Finanzmitteln ein tatsächlicher Bedarf des Landkreises verbunden wäre. Selbst wenn dieser Antrag vom Kreistag genehmigt würde, verblieben Überschüsse der Ergebnishaushalte in Höhe von über 26 Mio. Euro beim Landkreis Gifhorn.

Auch der Ergebnishaushalt 2019 schließt mit einem Überschuss von ca. 3 Mio Euro ab.

Mit freundlichen Grüßen

Rüdiger Wockenfuß

Klaus Rautenbach