Anfrage zu Bohrschlammgruben in der Stadt Gifhorn 2. Dezember 20201. September 2024 Anrede hiermit bitte ich Sie, folgende Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der nächsten Sitzung des Rates zu beantworten. Im letzten „KURT-Magazin“ gab es eine umfangreiche Berichterstattung zu den Bohrschlammgruben im Landkreis Gifhorn, u. a. war auch die Stadt Gifhorn mit vier Bohrschlammgruben genannt. Seit 2015 gibt es einen Förderfonds in Höhe von 5 Millionen Euro, der die Kosten für die Untersuchungen auf Altlasten zum größten Teil trägt. Von diesem Fond wurden bis heute nur 2 Millionen Euro abgerufen. Dieser Fond läuft in Kürze aus, so dass die übrigen Gelder wieder an die Industrie, die den Förderfond mit Geld ausgestattet hatte, zurückfließen. Es geht im Stadtgebiet um die Bohrschlammgruben Gifhorn Nord 1, Gifhorn-Neubokel, Gifhorn 75 und Gifhorn 101. Nachzulesen auf der Interaktiven Karte, Ausschnitt Landkreis Gifhorn, erstellt vom „KURT Magazin“. www.schlammgruben.de Originalkarte NIBIS Kartenserver vom LBEG https://nibis.lbeg.de/cardomap3/?TH=BOHRKW Daraus ergeben sich folgende Fragen: 1. Wer ist zuständig für die vier Bohrschlammgruben in der Stadt Gifhorn, der Landkreis Gifhorn oder das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)? 2. Wieviele der Schlammgruben im Stadtgebiet sind untersucht worden? 3. Welche Erkenntnisse hat man bei einer evtl. Untersuchung bekommen? 4. Hat sich die Stadt Gifhorn bemüht, die nicht untersuchten Bohrschlammgruben vom Landkreis oder LBEG untersuchen zu lassen? a. Wann? b. Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 5. Wie sind die Zuständigkeiten bei einer Untersuchung und evtl. Sanierung der Gruben geregelt? 6. Wann ist mit einer Sanierung der evtl. Altlasten zu rechen und wer trägt die Kosten? 7. Wenn nicht saniert wird, wer kontrolliert regelmäßig die Bohrschlammgruben ob Gefahrstoffe in die Umwelt gelangen? Mit freundlichen Grüßen Nicole Wockenfuß Fraktionsvorsitzende