Alle Bohrschlammgruben zur Untersuchung anmelden 5. Dezember 20202. Dezember 2020 Antrag für gemeinsamen Ausschuss für Finanzen und Controlling und den Kreisausschuss am 09.12.2020 und den Kreistag am 15.12.2020 Anrede für den o.a. Sitzungslauf stelle ich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den folgenden Antrag für den Teilhaushalt 9: Alle 46 noch nicht zur Untersuchung angemeldeten Öl und Bohrschlammgruben im Landkreis Gifhorn werden noch im Jahr 2020 zur Förderung beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim (Bewilligungsstelle) angemeldet. Den Eigenanteil der Untersuchungskosten übernimmt der Landkreis Gifhorn für alle Standorte in den Gebietseinheiten. Die notwendigen Kosten werden von der Verwaltung abgeschätzt und in den Teilhaushalt 9 des Kreishaushaltes 2021 eingestellt. Hinweis: Es besteht Dringlichkeit, da der Vergleichsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Verband erdöl- und erdgasgewinnender Unternehmen am 31.12.2021 endet und damit auch die Möglichkeit, 80% der Kosten im Rahmen dieses Vertrages an die zuständige Untere Bodenbehörde zu zahlen. Begründung: Im Landkreis gibt es laut dem Niedersächsischen Umweltministerium 52 Altlasten-Verdachtsfälle. Der Landkreis liegt damit in Niedersachsen auf Platz 1. Von diesen hat der Landkreis nur 6 zur Untersuchung gemeldet. Zu den anderen 421 Verdachtsfällen in Niedersachsen sind aber bereits 220 Untersuchungen bewilligt worden, also mehr als die Hälfte. Der Landkreis Gifhorn ist damit Spitzenreiter beim Altlastenverdacht, aber Absteiger bei Untersuchung und Sanierung. Unabhängig von der Zuständigkeit für die Standorte ist die Untere Bodenbehörde beim Landkreis Gifhorn befugt, entsprechende Förderanträge zu stellen. Bei der Brisanz des Sachverhalts stellt sich die Frage, warum dies vom Landkreis nur in dem bisherigen geringen Maße geschehen ist. Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht hier den Landkreis in der Pflicht zeitnah zu handeln. Der Landkreis ist in der Pflicht die Bürger*innen vor Schaden zu schützen. Dies gilt in diesem Fall für die Trinkwassergewinnung und die Verunreinigung des Bodens und des Grundwassers.