Der Kreistag Gifhorn beschließt folgende Resolution an die Niedersächsische Landesregierung: 30. Januar 20211. September 2024 Die Landesregierung wird aufgefordert, die Zuständigkeit für die Kontrolle von Antibiotika-Einsatz in der Tiermast beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zu belassen. Begründung: Wissenschaftlich ist nachgewiesen, dass Antibiotika bei Menschen in immer stärkerem Maße wirkungslos werden. Dabei ist eine übermäßige Gabe von Antibiotika als eine wesentliche Ursache nachgewiesen. Sowohl RKI als auch WHO haben hierzu beunruhigende Untersuchungen publiziert. Die niedersächsische Landesregierung hat in der letzten Legislaturperiode diese besorgniserregende Entwicklung zum Anlass genommen und eine zentrale Antibiotika-Überwachung durch das LAVES entwickelt. Hier ist es in den vergangenen Jahren durch die Bündelung von Fachkompetenzen gelungen, die Gabe von Antibiotika in der Tierhaltung deutlich zu reduzieren, wie es das Arzneimittelgesetz aus dem Jahre 2014 vorsieht. Gleichwohl wird vor allem in der Geflügelhaltung immer noch deutlich zu viel Antibiotika verwendet, immer noch sterben nach Zahlen des RKI jährlich viele Menschen 2.400 Menschen in Deutschland an einer Infektion durch multiresistente Erreger, in Europa sind es ca. 33.000 (Quelle: 2018 veröffentlichte Studie des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) Die vom Land Niedersachsen geplante Verlagerung der Kontrollen auf die kommunale Ebene würde eine erfolgreiche Institution zerschlagen, die mit gleichbleibend hohem Standard den Antibiotikaeinsatz effizient gesteuert hat. Es ist mehr als fahrlässig, eine solche Institution und damit eine gewachsene und bewährte Struktur zu zerschlagen. Gegen eine Verlagerung auf die Landkreise und kreisfreie Städte spricht vor allem, dass hier das notwendige Personal nicht vorhanden ist und beim Personalmangel im öffentlichen Dienst nur unter großen Schwierigkeiten einzustellen ist. Es erscheint auch sinnvoll, die Aufgabe nicht in die Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreie Städte zu verlagern, um eine zu große Nähe zwischen Kontrollierenden und den Betrieben zu verhindern. Fernziel muss es sein, durch eine artgerechte Tierhaltung den Einsatz von Antibiotika weitestgehend aus den Tierställen zu verbannen. Mit freundlichen Grüßen Klaus Rautenbach Arne Duncker