Planung von Plätzen in Kindertagesstätten 29. August 20211. September 2024 Antrag zur Beschlussfassung im Ausschuss Jugendhilfe am 21.09.2021 und auf den auf diese Sitzung folgenden Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages ich stelle für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den folgenden Antrag in der o.a. Beratungsfolge: Im Jugendhilfeausschuss am 21.09.2021 wird gemäß § 6 der geltenden Geschäftsordnung der Tagesordnungspunkt Planung von Plätzen in Kindertagesstätten aufgenommen. Es soll der folgende Antrag behandelt und beschlossen werden: Die Planung von Plätzen in Kindertagesstätten wird in enger Zusammenarbeit mit den Gebietseinheiten im Landkreis Gifhorn mit folgenden Schwerpunkten optimiert: Die Landkreisverwaltung wird gebeten, bis zum 30.04.2022 eine Überarbeitung der derzeit bestehenden Kindergartenplanung mit der Maßgabe vorzulegen, dass Integrationsgruppen mit intensiv-pädagogischer Orientierung bedarfsgerecht im Landkreis Gifhorn angeboten werden. Teil dieser Konzeption soll die schrittweise Reduzierung der Kita Gruppen auf 20 Kinder pro Gruppe sein. Dabei sind die finanziellen Auswirkungen darzulegen. Der Landkreis arbeitet mit den Trägern und Gebietseinheiten daran, dass nach und nach in den Einrichtungen multiprofessionelle Teams zur Verfügung stehen. Begründung: Der Landkreis ist zuständig für die Planung der Plätze in den Kindertagesstätten. Dabei ist nach § 22a und 24 SBG VIII hat der Bedarf der Kinder und Eltern im Mittelpunkt zu stellen. Nach Aussagen aus den Einrichtungen und von den Trägern hat sich die Situation so geändert, dass die Kita-Gruppen nach und nach deutlich verkleinert werden müssen. Dabei ist aus pädagogischen Gründen anzustreben, dass mittelfristig in keiner Kita-Gruppe mehr als 20 Kinder betreut werden. Dies ist auch für die Fachkräftegewinnung ausgesprochen wichtig. Neben den viel zu geringen Verdienstmöglichkeiten von Erzieher*innen haben sich die Arbeitsbedingungen für Erzieher*innen derartig verschlechtert, dass es immer mehr Berufsabbrecher*innen gibt. Hier werden kleinere Gruppen Entlastung schaffen. Ein besonderes Problem wird von Trägern und Einrichtungen bei so genannten Hochrisiko-Kindern gesehen. Hier kommt es mittlerweile bereits vereinzelt dazu, dass auf Grund der Gesamtsituation in der Gruppe und der Kita diese Kinder die Einrichtung verlassen müssen. Denn es gibt zwar einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz, es besteht jedoch keine Kitapflicht. Welche Auswirkungen eine solche Erfahrung für Kinder und Eltern im Hinblick auf den Schulbesuch hat – wo Schulpflicht besteht – muss hier nicht weiter ausgeführt werden. Frank Warnecke Klaus Rautenbach