Auskömmliche Finanzierung von Beratungs- und Hilfeangeboten

Antrag zur Beschlussfassung im Ausschuss für Soziales und Integration am 16.09.2021, im Jugendhilfeausschuss am 21.09.2021 und auf den auf diese Sitzung folgenden Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt den folgenden Antrag in der o.a. Beratungsfolge:

Im Sozialausschuss am 16.09.2021 und im Jugendhilfeausschuss am 21.09.2021 wird gemäß § 6 der geltenden Geschäftsordnung der Tagesordnungspunkt

Auskömmliche Finanzierung von Beratungs- und Hilfeangeboten

aufgenommen.

Es soll der folgende Antrag behandelt und beschlossen werden:

  1. Es werden ab 01.01.2022 alle neu abzuschließende sozialen Beratungs- und Hilfeangebote des Landkreises Gifhorn im gesamten Bereich der Sozialgesetzgebung (z.B. Jugend-, Alten-, Eingliederungs-, Wohnungsnotfallhilfe) an Träger vergeben, die eine tarifliche Bezahlung ihrer Mitarbeiter*innen nachweisen können.
  2. Vergaben werden künftig so vorgenommen, dass für die Träger eine langfristige Perspektive für ihre Angebote besteht.

Begründung:

Es besteht bereits seit einiger Zeit ein großer Mangel an qualifizierten Mitarbeiter*innen, die wichtige Aufgaben in der Jugendhilfe und Sozialhilfe übernehmen. Träger, die ihre Mitarbeiter*innen nach Tarif bezahlen, haben Probleme, sich zu refinanzieren. Das führt dazu, dass ortsnahe Träger, die für ihre gute Arbeit bekannt sind, sich aus Leistungsbereichen zurückziehen.

Die Träger benötigen aber auch für ihre Arbeit langfristige Perspektiven. Denn es ist hinlänglich bekannt, dass für Fachpersonal befristete Arbeitsverträge, z.B. für eine Laufzeit von Projekten, völlig unattraktiv sind, diese Stellen können oft nicht mehr besetzt werden. Ein qualifizierter Personalstamm kann nur aufgebaut und erhalten werden, wenn die Träger eine vorausschauende Einsatzplanung vornehmen können.

Nicole Wockenfuß                Frank Warnecke                                   Klaus Rautenbach