Antrag

Beschaffung und Betrieb von mobilen Geschwindigkeitskontrollanlagen

Sehr geehrter Herr Landrat,

die Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN / Die FRAKTION stellt erneut den folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss für Verkehr, ÖPNV und Straßenbau und in den darauffolgenden Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages:

Antrag:

  1. Der Landkreis Gifhorn beschafft nächstmöglich zwei mobile Blitzer, die notwendigen Haushaltsmittel werden zur Verfügung gestellt.
  2. Diese Blitzer sollen vorrangig für den innerörtlichen Einsatz in den Gebietseinheiten vorgesehen werden.

Begründung:

In den Kommunen wird weiterhin immer wieder Klage darüber geführt, dass das Tempolimit innerorts nicht eingehalten wird. Hier gibt es auch objektive Messungen, die den subjektiven Eindruck der Bürger*innen in vielen Fällen untermauern.

Die Bürger*innen fordern nun häufig die Kommunen auf, tätig zu werden und die Geschwindigkeitsüberschreitungen zu unterbinden. Dazu sind die Kommunen jedoch nur in geringem Maße durch bauliche Maßnahmen in der Lage, in seltenen Fällen auch durch stationäre Blitzer, die oft von den Kommunen selbst finanziert werden.

Die kreisangehörigen Kommunen sind aber nicht befugt, über mobile Geräte Messungen durchzuführen und bei der Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit dies zu ahnden.

Auch die Städte, Einheitsgemeinden und Samtgemeinden sind lediglich für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs zuständig. Die Polizei wiederum ist aus personellen Gründen kaum in der Lage, in 30er-Zonen Kontrollen durchzuführen.

Vor langer Zeit wurde im Stadtrat Wittingen eine Resolution einstimmig beschlossen, in der der Landkreis Gifhorn zur Verbesserung der Verkehrssicherheit durch geeignete Maßnahmen (z.B. die Anschaffung mobiler Geschwindigkeitsmessanlagen) aufgefordert wird.

Der damalige stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Stadtrat Wittingen wies in einem Antrag seiner Fraktion an die Stadt Wittingen darauf hin, dass Überwachungsmaßnahmen auch dort zulässig sind, wo wiederholt wichtige Verkehrsregeln missachtet werden und verkehrstechnische Vorkehrungen nicht dazu beitragen, diese Gefahrenpunkte zu entschärfen (Richtlinien für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs durch Straßenverkehrsbehörden – Gem. RdErl. d. MI u. d. MW v. 25. 11. 1994 – 21.2-01461/6 – VORIS 21014 00 00 00 011).

Sowohl im Landkreis Celle, im Landkreis Uelzen als auch in der kreisfreien Stadt Wolfsburg wird der Einsatz mobiler Blitzer auch innerorts vom Landkreis bzw. der Stadt übernommen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schroeder                                     Jan-Phillip Meyer