Radverkehr in Gifhorn

Sichere Fahrradwege für die Celler Straße

Rede von Dr. Hagen Schink Ratssitzung am 23.09.2024

Hagen Schink

wie der Presse zu entnehmen war, können auf der Celler Straße Konflikte im Begegnungsverkehr der Kraftfahrzeuge dazu führen, dass Kraftfahrende den dort neu angelegten Radfahrstreifen missachten und überfahren.

Dies führt dazu, dass der Radfahrstreifen von tatsächlichen wie potenziellen Nutzer:innen als unsicher eingeschätzt wird.

Mit dem Beschluss zum Leitbild Mobilität 2030 ist es nun aber erklärtes verkehrspolitisches Ziel der Stadt Gifhorn, den Anteil des Radverkehrs am Modal Split von 10% auf 20% zu verdoppeln.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen insbesondere auch die potenziellen Nutzer:innen angesprochen werden, die die bestehenden Radwege als unsicher empfinden.

Im Radverkehrskonzept heißt es dazu:

Stressige Verkehrsführungen oder schlechte Infrastruktur halten sie jedoch davon ab. Sie bevorzugen besonders sichere, gut abgetrennte Radverkehrsführungen.

Mit der aktuellen Gestaltung des Radfahrstreifens kann dies offensichtlich nicht erreicht werden, wenn Kraftfahrende nicht mit der gebotenen Rücksicht am Verkehr teilnehmen und sogar die Verkehrsvorschriften missachten und den Radfahrstreifen überfahren.

Unsere Fraktion schlägt daher die folgenden Veränderungen in der Gestaltung des Verkehrsraums vor:

1. Umbau des Radfahrstreifens Celler Straße zum geschützten Radfahrstreifen.
Geschützte Radfahrstreifen werden von Radfahrenden als besonders sicher wahrgenommen. Auch Autofahrer bevorzugen die bauliche Trennung vom Radverkehr. Die nicht nur physisch sondern auch optisch deutlich hervorgehobene Trennung erleichtert es außerdem den stadtauswärts Fahrenden zu erkennen, dass der Gegenverkehr nicht ausweichen darf und kann und erhöht damit _hoffentlich_ die Bereitschaft hinter auf der Straße gelagerten Fahrzeugen zu warten (wie es die StVO bereits erfordert).

2. Tempo 30 im Bereich Haltestelle Walkeweg bis Haltestelle Kurze Straße
Die niedrigere Geschwindigkeit unterstützt die Kraftfahrenden im Begegnungsverkehr und reduziert die durch den Kraftverkehr verursachte Lärmbelästigung für die Anwohnenden. Wir erhoffen uns außerdem eine geringere Belästigung der Anwohnenden durch das langsamere Überfahren der markierten Autolagerflächen durch den Kraftverkehr.

3. Mittelinsel Höhe Haltestelle Walkeweg durch Fußgängerüberweg ersetzen
Durch die Entfernung der Mittelinsel wird der Radverkehr nicht mehr in den
Wartebereich der Haltestelle geführt, was die Sicherheit für Fuß- und Radverkehr und
die Attraktivität der Haltestelle erhöht. Des Weiteren wird durch den Fußgängerüberweg der Fußverkehr gegenüber Rad- und Kraftverkehr gestärkt.

Wie wir den Ausführungen der Verwaltungen im Fachausschuss entnehmen konnten, ähnelt die Breite des Verkehrsraums auf der Celler Straße unter Berücksichtigung des Radfahrstreifens der am Lehmweg. Der aktuelle Radfahrstreifen und auch ein möglicher geschützter Radfahrstreifen stellen somit keine besonderen Einschränkungen für den Kraftverkehr dar, denn am Lehmweg sind die Verkehrsteilnehmenden meines Wissens nach fähig hinter laternengeparkten Fahrzeugen zu warten.

Abschließend möchte ich noch erläutern, warum ich die von der AfD und einigen anderen geforderten Schutzstreifen an dieser Stelle ablehne.

Zunächst muss ich feststellen, dass sich Schutzstreifen in Gifhorn bisher nicht wie gewünscht bewährt haben, wie ich anhand der Straße Alter Postweg darstellen möchte:


1. Wie die von der Verwaltung montierten Schilder zeigen, überfahren weiterhin viele Kraftfahrende den Schutzstreifen. Dabei heißt es im Leitfaden Radverkehr der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr:
Der Großteil des Kfz-Verkehrs (insbesondere Pkw) soll jedoch in der mittigen Fahrgasse abgewickelt werden.
Wie Beobachtungen zeigen, können viele Kraftverkehrsteilnehmende die Breite ihres Fahrzeugs nicht einschätzen und weichen bereits bei der Begegnung mit Pkw auf den Schutzstreifen aus. Andere wiederum überfahren den Schutzstreifen grundsätzlich. Dies widerspricht dem Sinn von Schutzstreifen.

2. Meidet Radverkehr die Straße Alter Postweg.
Insbesondere Kinder (ab dem vollendeten 10. Lebensjahr) und Ältere weichen regelmäßig auf den Gehweg oder andere Strecken aus. Das gleiche wurde mir auch von Anwohnenden berichtet.

3. Wird von Kraftfahrenden regelmäßig der Überholabstand von 1,50 m nicht eingehalten.

Messungen von 17 Überholvorgängen auf der Straße Alter Postweg zeigen, dass 8 davon mit Abständen unter 1,50 m erfolgten.

Grundsätzlich vertrete ich die Ansicht, dass Schutzstreifen, so wie sie in Gifhorn von den Verkehrsteilnehmenden verstanden werden keinen Unterschied zum regulären Mischverkehr mit Fahrradpiktogrammen darstellen.

Aus den vorgenannten Gründen stellen Schutzstreifen für mich auch kein geeignetes Mittel dar, um das Sicherheitsgefühl der Radfahrenden zu erhöhen und damit die Ziele des Leitbild Mobilität 2030 zu erreichen.

Abschließend möchte ich sie auf folgendes hinweisen: Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr dürfen Kinder den Gehweg nicht mehr zum Radfahren nutzen.

Wenn wir also eine Änderung der Radverkehrsführung beantragen, sollten wir uns immer fragen: Würde ich mein 10-jähriges Kind bei dieser Radverkehrsführung für sicher halten?

Eine Frage, die ich persönlich für den Radschutzstreifen Alter Postweg aus den oben genannten Gründen verneine.

Wir sollten uns daher den folgenden Maßstab zu eigen machen: Radwege sind erst dann gut, wenn sie sicher für Kinder sind.

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