Anfrage zum Umweltausschuss Umgang mit Ersatzzahlungen für Eingriffe in Natur und Landschaft 13. März 202513. März 2025 Worum geht es? Wenn Eingriffe in Natur und Landschaft nicht durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompensiert werden können, hat der Verursacher nach § 15 Abs. 6 des Bundesnaturschutzgesetzes Ersatz in Form von Geld zu leisten. Wie die Landesregierung in ihrer Antwort vom 24.02.25 auf eine parlamentarische Anfrage darstellt (Drucksache 19/6610), sind von den 51 für die Einnahme des Ersatzgeldes zuständigen Unteren Naturschutzbehörden in Niedersachsen bisher 122,72 Mio. Euro Ersatzgeld eingenommen worden, wovon bisher jedoch lediglich 72,6 Mio. Euro für konkrete Projekte ausgegeben wurden. Im Zuge des Ausbaus der Windenergie ist in den kommenden Jahren mit einem erhöhten Eingang an Ersatzzahlungen als Kompensation für Eingriffe in das Landschaftsbild zu rechnen. Die Landesregierung weist in ihrer Antwort auf einen Beispielfall eines Windparks mit 10 Anlagen hin, für den ein Ersatzgeld von 1,78 Mio. Euro veranschlagt wurde. Unsere Anfrage: Die Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN / Die FRAKTION im Gifhorner Kreistag stellt folgende Anfrage zur Beantwortung im nächsten Ausschuss für Umwelt, Bau, Energie und Regionalplanung am 26.03.2025: In welcher Höhe wurde bisher seitens der Unteren Naturschutzbehörde Ersatzgeld eingenommen und in welcher Höhe wurden diese Mittel bereits verausgabt? Welche Maßnahmen wurden mit dem Ersatzgeld realisiert? Gibt es seitens der Verwaltung ein Gesamtkonzept zum Einsatz der Ersatzgelder, mit dem ggf. auch künftig eingehende Mittel zielgerichtet eingesetzt werden können? Wenn ja, wie sieht dieses Gesamtkonzept aus? Wie geht es nun weiter? Die Verwaltung wird unsere Anfrage beim Umweltausschuss am 26.03.2025 öffentlich beantworten. Denn uns ist wichtig, dass auch die Einwohner:innen des Landkreises und die Interessensgruppen – in diesem Fall die Naturschutzverbände – Kenntnis von diesen Einnahmen des Landkreises und ihrer Verwendung erhalten. Schau auch Du gern vorbei: Ausschuss- und Kreistagssitzungen sind mit Ausnahme weniger Tagesordnungspunkte öffentlich! Wir selbst wollen die Erkenntnisse aus der Beantwortung dieser Anfrage im Anschluss für die Projekte nutzen, die wir auf unserer kürzlichen Klausurtagung beschlossen haben: Wir vollen die Naturschutzprojekte im Landkreis besser vernetzen, vorhandene Gelder und Fördertöpfe geschickt nutzen und so die biologische Vielfalt (Biodiversität) in unserem Landkreis langfristig erhalten und fördern.