Einführung einer Verpackungssteuer nach Tübinger Model 16. März 2025 Antrag: Hiermit beantragen wir, dass die Stadt Gifhorn eine Verpackungssteuer nach Vorbild der Tübinger Satzung über die Erhebung einer Verpackungssteuer (Verpackungssteuersatzung) zum nächstmöglichen Termin einführt. Begründung: Im „Bericht über die Haushaltsoptimierung der Stadt Gifhorn 2024“ (Vorschlag 20-013, Seite 70) schlägt die Verwaltung dem Rat der Stadt die Einführung einer Verpackungssteuer nach dem Tübinger Vorbild [1] vor. unsere Fraktion unterstützt den Vorschlag der Verwaltung zur Einführung der Verpackungssteuer. Mit der Einführung einer Verpackungssteuer nach Tübinger Vorbild erhoffen wir uns Mehreinnahmen für die Stadt Gifhorn. Daneben möchten wir mit der Einführung den Gebrauch von Mehrwegverpackungen und damit wiederum die Müllvermeidung fördern.Als Beispiel aus Tübingen der § 4 Steuersatz und Bemessungsgrundlage Die Steuer beträgt für: – jede(n) Einwegdose, -flasche, -becher und sonstige Einweggetränkeverpackung mit 0,50 Euro– jedes Einweggeschirrteil und jede sonstige Einweglebensmittelverpackung mit 0,50 Euro– jedes Einwegbesteck (-set) mit 0,20 EuroLaut Beschluss des Bundesverfassungsgericht, darf Tübingen die Verpackungssteuer verlangen. Diese gilt dort seit dem 1. Januar 2022. Weitere Städte haben nach dem Urteil angekündigt die Steuer einzuführen. Was passiert mit den Einnahmen? Die Einnahmen fließen in den kommunalen Haushalt. Das bedeutet, das Geld geht direkt an die Stadt Gifhorn anders als die meisten anderen Steuern. Mit diesem Geld kann zum Beispiel die Stadtreinigung finanziert werden. Außerdem können Förderprogramme zur Umstellung auf Mehrwegangebote oder andere Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen bezahlt werden.