Keine Förderung für Kunststoffrasenplätze

Antrag Änderung Sportförderrichtlinien

Rede Klaus Rautenbach im Kreistag am 04. August 2021

Auch hier geht es darum, zu verhindern, dass 100.000€ für einen aus Mitteln der Kreisumlage in einen Kunststoffrasenplatz fließen, aber auch, dass immerhin aus anderen Steuermitteln weitere 700.000€ in ein einziges Projekt gehen, das auch in der betreffenden Gemeinde sehr umstritten ist. Da ist der nächste Fachausschuss nicht mehr ausreichend.

 Natürlich geht es auch um den Grundsatz, ob Wohltaten des Landrates an die Vereine aus der Kreisumlage zu finanzieren und diese Wohltat auch noch ohne Beteiligung der Politik zu entscheiden sind.

Und da geht es auch darum, dass Kunststoffrasenplätze in einer solchen Förderrichtlinie enthalten sind. Ich gehe fest davon aus, dass genau dieser Punkt in der nächsten Wahlperiode aus der Richtlinie entfernt wird, wenn es diese Richtlinie überhaupt noch gibt.

Dabei ist mir schon klar, dass es für die SPD bei ihrem Vorstoß für die Richtlinie genau um den Kunststoffrasenplatz in Hillerse ging und dies sozusagen als Pilotprojekt für viele dieser Plätze im Landkreis geht. Deshalb ja auch Euer Vorstoß, dass die Förderrichtlinie noch für viel mehr Geld aus der Kreisumlage ausgestattet wird. Vielleicht hättet Ihr in dieser Frage vorher mit den SPD-Bürgermeistern Lestin und Bartels, aber auch mit der Bundesumweltministerin reden sollen.

Denn – und das hat ja auch aktuell die KONU Gifhorn dargestellt – ist die Anlage eines Kunststoffplatzes ein No-Go.

Das hat ja nun gerade die KONU noch einmal deutlich gemacht – zur Erinnerung: Die KONU repräsentiert eine Reihe von Naturschutzverbänden, also z.B. NABU, Landesjägerschaft, Angler und Schutzgemeinschaft Deutscher Wald.

Die Argumente nicht nur der KONU sind eindeutig gegen die Anlage von Kunststoffsportplätzen gerichtet:

  • Mikroplastikabrieb unabhängig von der Füllung durch Verschleiß und UV-Strahlung
  • Zerstörung von Lebensraum im und auf dem Boden
  • Starke Versiegelung einer Fläche – trotz einer klaren Rechtslage zur Reduzierung von Versiegelung
  • Stärkerer Abfluss von Niederschlagswasser auch durch die notwendige Drainage
  • Und das alles in einem sensiblen Gebiet in der Nähe der Okeraue

Die weiteren Nachteile wie hoher Pflegeaufwand, fehlende Nachhaltigkeit (Nutzungsdauer 10 – 15 Jahre), keine Bespielbarkeit bei Frost, Notwendigkeit einer Bewässerung bei Hitze sollen hier außen vorgelassen werden – ich gehe davon aus, dass der Verein und die Gemeinde Hillerse sich hier ausreichend informiert haben.

Hier und heute geht es darum, wie der Landkreis mit dem Geld seiner Mitgliedsgemeinden umgeht:

Also:

  • Darstellung aller Unterlagen beim Förderantrag
  • Auszahlung erst, nachdem die Umweltprüfung vorliegt
  • Einschaltung des KA als Kontrollgremium bei allen Entscheidungen zur Förderrichtlinie
  • Keine Förderung von Kunststoffrasenplätzen im Rahmen der Förderrichtlinie mehr

Aber es geht neben der Finanzierung auch um die Verantwortung für die Umwelt und für die nachfolgende Generation, der wir durch den Beschluss für den Niedersächsischen Weg verpflichtet sind.