Einführung eines Sozialtickets im Landkreis Gifhorn

Antrag zur Beschlussfassung im Ausschuss für Soziales und Integration am 16.09.2021 und auf den auf diese Sitzung folgenden Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt den folgenden Antrag in der o.a. Beratungsfolge:

Im Sozialausschuss am 16.09.2021 wird gemäß § 6 der geltenden Geschäftsordnung der Tagesordnungspunkt

Einführung eines Sozialtickets im Landkreis Gifhorn

aufgenommen.

Es soll der folgende Antrag behandelt und beschlossen werden:

 Der Landkreis entwickelt für alle Einwohner*innen des Landkreises ein Sozialticket. Dieses Ticket soll als Monatskarte Menschen zur Verfügung gestellt werden, die die folgenden Leistungen beziehen:

  • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • SGB II
  • Wohngeld
  • Asylbewerberleistungsgesetz

Der Eigenbeitrag soll monatlich für Kinder im Alter von 6-14 Jahren 15€, für alle übrigen Berechtigten 25€ im Monat betragen.

Der Regionalverband Braunschweig wird gebeten, in enger Abstimmung mit der Kreisverwaltung folgende Arbeitsschritte vorzunehmen und sich dabei am Sozialticket im Landkreis Wolfenbüttel zu orientieren:

Begründung

  1. Es handelt sich bei der Einführung eines Sozialtickets um eine sozialpolitische Aufgabe mit einer hohen Bedeutung für die Menschen im Landkreis Gifhorn. Die Schaffung eines passgenauen und flexiblen ÖPNV ist für einen sehr heterogen aufgestellten großen Flächenlandkreis eine der großen Herausforderungen. Ein Teilaspekt dieses Ziels ist es, dieses Angebot für alle Menschen bezahlbar zu machen. Das Sozialticket soll vorrangig dazu dienen, den betroffenen Menschen im Rahmen der Daseinsvorsorge Möglichkeiten zur Mobilität in unserem Landkreis zu schaffen. Hier besteht angesichts der hohen Kosten des öffentlichen Nahverkehrs ein erheblicher Bedarf, vor allem auch auf dem Hintergrund der Tatsache, dass die Armut vieler Menschen im Landkreis Gifhorn deutlich zunehmen wird.
  • Dabei geht es auch darum, dass Beratungsstellen und Fachärzte oft nur in zentralen Orten zur Verfügung stehen. Aber auch für die vielfältigen unterstützenden Hilfen und Hilfeplangespräche ist es sinnvoll, wenn die Klient*innen die Träger oder die Fachdienste aufsuchen, damit dort mehr Zeit für die eigentliche Beratung der Klient*innen zur Verfügung steht. Wenn aber zum Beispiel eine Fahrt von Brome nach ‚Gifhorn hin zu zurück mehr als 10€ kostet, ist dies für die Betroffenen nicht leistbar.
  • Im vom Landkreis Gifhorn beschlossenen Kommunalen Aktionsplan Inklusion werden beim Handlungsfeld 4 Mobilität erschwingliche Kosten für die persönliche Mobilität aller Menschen gefordert und explizit vorgeschlagen:

„Einführung von günstigen Tarifen für Menschen mit geringen Einkommen – Thematisierung von Sozialtickets für den ÖPNV im Rahmen anderweitiger politischer Beratungen und Entscheidungen“

  • In der Kreistagssitzung am 17.10.2018 ist mehrheitlich beschlossen worden:

„Die Kreisverwaltung wird beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit dem Regionalverband Braunschweig folgende Arbeitsschritte vorzunehmen und sich dabei am Sozialticket im Landkreis Wolfenbüttel zu orientieren:

  • Kalkulation verschiedener Szenarien mit der Darstellung der finanziellen Auswirkungen auf den Landkreis Gifhorn
  • Erste Gespräche mit den Verkehrsunternehmen (Auswirkung auf Mehr- oder Mindereinnahmen und ggf. Angebotsanpassungen)
  • Benennung organisatorischer und rechtlicher Fragestellungen
  • Entwicklung eines Zeitplans
  • Da das Land Niedersachsen mittlerweile beschlossen hat, von der Landesseite aus die Finanzierung des Schülertickets zu übernehmen, besteht nicht mehr die Gefahr, dass der Landkreis Gifhorn sich hier finanziell beteiligen muss. Damit kann der Schwerpunkt auf die Finanzierung eines Sozialtickets gelegt werden.

Nicole Wockenfuß                                                               Klaus Rautenbach