Angemessener Wohnraum für alle Menschen im Landkreis Gifhorn 27. August 20211. September 2024 Antrag zur Beschlussfassung im Ausschuss für Soziales und Integration am 16.09.2021 und auf den auf diese Sitzung folgenden Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages ich stelle für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den folgenden Antrag in der o.a. Beratungsfolge: Im Sozialausschuss am 16.09.2021 wird gemäß § 6 der geltenden Geschäftsordnung der Tagesordnungspunkt Angemessener Wohnraum für alle Menschen im Landkreis Gifhorn aufgenommen. Es soll der folgende Antrag behandelt und beschlossen werden: Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Fördermittel für sozialen Wohnungsbau massiv zu erhöhen, sodass auch Menschen außerhalb der Zentren angemessen wohnen können. Parallel dazu hat die Bundesregierung zielführende Förderinstrumente für kirchliche und kommunale Wohnungsunternehmen und Genossenschaften und Stiftungen zu entwickeln, um im Rahmen eines gemeinnützigen Wohnungsbaus mit unbefristeten Mietpreis- und Belegungsbindungen zu schaffen. Der Landkreis Gifhorn bereitet zusammen mit Mitgliedsgemeinden die Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft vor. Ein Vertreter der 2017 gegründeten Wohnungsbaugesellschaft Harburg wird in den zuständigen Fachausschuss des Landkreises Gifhorn eingeladen, um von den dortigen Erfahrungen zu berichten. Der Landkreis schafft durch eine auskömmliche Finanzierung von Beratungs- und Hilfeangeboten den Rahmen, dass Verbände das Angebot an Anlaufstellen erhalten und ausweiten können, um damit den Bedarfen vor Ort gerecht werden zu können. Der Landkreis Gifhorn macht im Jobcenter deutlich seinen Einfluss geltend, damit bei der Prüfung der Angemessenheit der Leistungen für Unterkunft und Heizung gem. § 22 Abs. 1 SGB II wohlwollend im Sinne der Menschen entschieden wird. Dies gilt vor allem dann, wenn sich beispielsweise durch einen Todesfall die Angemessenheit hinsichtlich der Größe der Wohnung eine Änderung ergibt. Zu diesem Punkt berichtet der Leiter des Jobcenters im Sozialausschuss. Begründung: Es mehren sich die Hinweise, dass sich das Einkommen für bestimmte Bevölkerungsgruppen so deutlich reduziert ist, dass die Armutsgrenze unterschritten wird. Auf der anderen Seite steigen die Wohnungsmieten im gesamten Landkreis Gifhorn weiterhin an. Das führt u.a. dazu, dass sich die Sozialstruktur im Nordkreis stark verändert. Da nur dort noch halbwegs bezahlbare Wohnungen zu erhalten sind, ändert sich dort das Mischungsverhältnis in der Bevölkerung, das eine gesunde Heterogenität ermöglich. Für Rahmenbedingungen, die es ermöglichen, günstigen Wohnraum auch für die Investor*innen attraktiv zu machen, ist vor allem die Bundesregierung zuständig. Allerdings haben sich auch bereits einige Kommunen im Landkreis auf den Weg gemacht, in einem gewissen Rahmen Möglichkeiten vor Ort zu schaffen. Durch die Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft sollen diese Ansätze auf eine breitere Basis gestellt werden. Die Fraktionen von CDU und SPD haben bereits im Oktober 2010 mit Hinweis auf 1200 fehlende Wohnungen im Landkreis Gifhorn nach Zahlen der N-Bank beantragt, das Wohnraumversorgungskonzept von 2017 zu aktualisieren. Das neue Konzept sollte laut KA Beschluss Ende Januar 2021 vorliegen und vier verschiedene Mietpreissegmente ausweisen. Nicole Wockenfuß