Radweg am Amtsgericht 14. Juli 20055. November 2015 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Birth, sehr geehrter Herr stellvertretender Bürgermeister Sell, hiermit beantrage ich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Änderungsantrag zur Vorlage Drucksache VI/0779 „Radweg am Amtsgericht: hier Beschluss des Ausbauplanes“, in der heutigen Verwaltungsausschusssitzung zu berücksichtigen: Antrag: Der Satz: An der Einmündung der Straße „Am Schlossgarten“ wird der kombinierte Geh- und Radweg bis an die Straßenquerung auf 2,50 m verbreitert. Die Verbreiterung wird an … wird ersetzt durch: An der Einmündung der Straße „Am Schlossgarten“ wird der kombinierte Geh- und Radweg bis an die Straßenquerung auf 3,00 m verbreitert. Die Verbreiterung wird an … Begründung: Wird der kombinierte Geh- und Radweg nicht auf 3,00 m ausgebaut werden, muss er für den Radverkehr stadteinwärts gesperrt werden. Ein kombinierter Geh- und Radweg für Radverkehr in beiden Richtungen muss mindestens eine Breite von 3,00 m haben. Dieser Geh- und Radweg muss auch weiterhin für den Radverkehr in beiden Richtungen zu nutzen sein. Gerade als Schulweg aber auch als Fernradwanderweg, für den örtlichen Tourismus, hat er eine besondere Bedeutung. Mit freundlichen Grüßen