Grundsteuer und Gewerbesteuer 19. Januar 20105. November 2015 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Birth, sehr geehrter Herr Ratsvorsitzender Beckmann, hiermit beantrage ich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Änderungsantrag zur Drucksache VII/0539.2 in den Sitzungen des Verwaltungsausschusses und des Rates am 18.1.2010 zu berücksichtigen: Antrag: Die Hebesätze werden wie folgt festgelegt: • Gewerbesteuer auf 415% • Grundsteuer B auf 450% • Grundsteuer A auf 400% Begründung: Der Gewerbesteuerhebesatz sollte nicht wie von der Verwaltung vorgeschlagen auf 425 % angehoben werden, sondern ein stärkeres Gewicht auf die Grundsteuererhöhung gelegt werden. Wir von Bündnis 90/Die Grünen begründen dies wie folgt: Die wegen des strukturellen Haushaltsdefizits im Verwaltungshaushalt durch Steuererhöhungen zu finanzierenden Ausgaben wie z.B. der laufenden Kosten der Stadthalle, Personalkosten der Verwaltung, Renovierungsaufwendungen unserer städtischen Gebäude kommen allen Bürgerinnen und Bürgern und nicht in besonderer Weise den Gewerbetreibenden zu Gute. Eine Sonderbelastung der Gewerbetreibenden, denn auch sie müssen in der Regel Grundsteuer bezahlen, ist aus unserer Sicht in Höhe des Verwaltungsvorschlags nicht akzeptabel. Der von uns vorgelegte Vorschlag erbringt nach unserer und der überschlägigen Berechnung der Verwaltung in der Summe jährlich etwa 100.000 Euro Steuereinnahmen weniger als der Verwaltungsvorschlag. Wegen des höheren Grundsteueranteils ist die Höhe der Steuereinnahmen jedoch verlässlicher zu kalkulieren, weil die Grundsteuer im Gegensatz zur Gewerbesteuer nicht konjunkturanfällig ist. Die von uns vorgeschlagene zusätzliche Grundsteuererhöhung wirkt sich bei dem Besitzer eines durchschnittlichen Eigenheims mit weniger als 1,50 Euro im Monat aus, für die Mieter von Wohnungen grundsätzlich mit unter 1,00 Euro pro Monat. Wir wollen den Standort Gifhorn für Gewerbebetriebe auch weiterhin sichern. Der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz in der Bundesrepublik Deutschland liegt derzeit bei ca. 400 %, in Wolfsburg bei 360 %. Gerade Einzelunternehmer und Personengesellschaften, also Kleinunternehmer und Mittelständler, werden durch unseren Vorschlag nicht so stark belastet, da sie die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 400% grundsätzlich mit ihrer Einkommenssteuer und dem Solidaritätszuschlag verrechnen können. Sie werden also nur mit 15 % Hebesatz zusätzlich belastet und nicht mit 25 %. Sehr geehrter Herr Birth, sehr geehrter Herr Ratsvorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren des Rates, Warum haben wir heute eine so schwierige Entscheidung zu treffen? – Die uns allen nicht gefällt! Ich möchte kurz auf die Bundesregierung, dann auf den Einbruch unserer Gewerbesteuereinnahmen eingehen um die heutige Situation darzustellen. Wir als Kommune sind im Vergleich zu Bund und Ländern von der Wirtschaftskrise mit einem Einbruch bei den Steuereinnahmen von 10 % in 2009 besonders betroffen. Für dieses Jahr ist trotz moderaten Wirtschaftswachstums ein weiteres Minus von 4 % prognostiziert. Allein im Jahr 2009 fehlten den Städten und Gemeinden 8,6 Mrd. Euro an Steuereinnahmen. Dies liegt zum einen an der besonderen Abhängigkeit der Kommunen von den Unternehmenssteuern. Zum anderen an den noch von der großen Koalition beschlossenen Steuererleichterungen in den Konjunkturpaketen I und II sowie dem Bürgerentlastungsgesetz. Dieser Einbruch in den Gemeindefinanzen wird durch das von der CDU/FDP Bundesregierung und den Ländern beschlossene Wachstumsbeschleunigungsgesetz verschärft, welches weitere Steuererleichterungen für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern in einem Gesamtvolumen von 8,5 Mrd. Euro vorsieht. Bereits für die nächsten Jahre sind weitere Steuerentlastungen von 20 Mrd. Euro geplant. Beide Vorhaben bringen Einnahmeverluste für die Kommunen mindestens in Höhe von 4 Mrd. Euro mit sich. Krisenverschärfend wirkt zudem die Unterfinanzierung des Kita-Ausbaus für unter Dreijährige aus. Diese Steuererleichterungen und Ausgabensteigerungen schwächen die Investitionskraft und damit die Zukunftsfähigkeit der Stadt Gifhorn. In der Stadt Gifhorn mussten wir durch den Verkauf von Continental Tewes an die Scheffler Gruppe und das Umwandlungssteuergesetz einen Gewerbesteuereinbruch von ca. 5 Mio. Euro verkraften. Viele Ausgaben waren zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zu stoppen, so dass die Haushaltsansätze 2008 an vielen Stellen gekürzt, verschoben oder ganz gestrichen werden mussten. In 2009 konnten einige Ansätze im Haushalt ausgeglichen werden. Für den jetzigen Haushalt muss festgestellt werden, dass durch weitere Mindereinnahmen in der Gewerbesteuer, – 2007 hatten wir noch 12,0 Mio. und 2006, 14,9 Mio. Euro, heute liegen wir im Ansatz 2010 bei 9,5 Mio. ohne Steuererhöhung. – Weitere Belastungen entstehen durch Mehrausgaben zu 2009 in Höhe von 1,1 Mio. Euro bei der Kreisumlage, so dass unter dem Strich ein strukturelles Defizit von 2,1 Mio. Euro entstanden ist. Was heißt strukturelles Defizit? Dieses Defizit ist jedes Jahr wiederkehrend, da die Ausgaben im Verwaltungshaushalt höher sind als die Einnahmen. Dieses ist nicht mit einer einmaligen Kreditaufnahme erledigt,. Dieses Defizit entsteht jedes Jahr wieder, es sei denn,wir beschließen in dieser Sitzung keine Steuererhöhung, sondern eine radikale Kürzung der laufenden Ausgaben. Ich möchte hier noch mal anmerken, es geht um ein Defizit im Verwaltungshaushalt, dieser enthält die laufenden Kosten, also Personal, Energiekosten, Instandhaltungskosten für Straßen und Gebäude, immer wiederkehrende Ausgaben für die Schulen usw. Im Gegensatz zum Vermögenshaushalt der einmalige Investitionen enthält, wie z. B. den Bau einer neuen Sporthalle oder den Ausbau der Konrad-Adenauer-Straße. Diese Ausgaben wirken sich im Verwaltungshaushalt nur dadurch aus, dass Gebühren und Zinsen zu zahlen sind. Bauen wir statt des Kreisels Ampeln an die Konrad-Adenauer-Str. kommen zusätzlich zu den Zinsen, jährlich noch Energie und Wartungskosten im Verwaltungshaushalt dazu. Also Kreditaufnahmen erhöhen den Vermögenshaushalt um die Summe des Kredites, der Verwaltungshaushalt wird nur durch die jährlichen Kosten für den Kredit belastet. Oder aber bei energetischer Sanierung von Gebäuden bei den dadurch weniger anfallenden Energiekosten entlastet. Was müssten wir nun tun um das strukturelle Defizit auszugleichen? Wir Grünen würden als erstes die Stadthalle verkaufen, was eine Entlastung des Verwaltungshaushaltes von ca. 1,1 Mio. Euro jedes Jahr bringen würde. Dies ist allerdings nicht möglich,da die Stadthalle mit Mitteln der Europäischen Union gefördert wurde und im Besitz der Stadt bleiben muss. Kürzungen wären möglich z. B. durch: Schließung der Stadtbücherei 412.000,- € schließen der öffentl. Toiletten 80.000,- € streichen der Heimatpflege (Dorffesten, z. B. Erntedankfest) 100.000,- € streichen der Jugendarbeit, Schließen der Grille, der JGB 260.000,- € schließen des GIP 120.000,- € schließen der Dorfgemeinschaftshäuser 175.000,- € dies ergäbe eine Summe von: 1.147.000,- € Eine weitere Million müsste bei folgenden Posten eingespart werden: Personal, Einsparungen an der Ausstattung der Schulen, streichen der Stadtfeste und bei sonstigen kulturellen Veranstaltungen, Erhöhung der Kindergartenbeiträge, streichen der Seniorenarbeit, z. B. keine Seniorenweihnachtsfeiern mehr. Sportvereine bezahlen zukünftig die Hallenzeiten und die Übungsleiterzuschüsse fallen weg oder werden gekürzt.Straßen und Gebäude werden nicht mehr unterhalten. Wir von Bündnis90/DieGrünen wollen diese Einsparungen nicht! Wir wollen nicht bei der Bildung unsere Kinder und Jugendlichen sparen. Lieber wäre es uns eigentlich die Bildung der Kinder und Jugendlichen durch flexiblere Angebote in den Kitas und die Einführung der Ganztagsschule auszubauen. Wir Grünen wollen auch nicht den Vereine durch weniger Zuschuss oder durch neue Gebühren, wie mit Miete für die Sporthallen, belasten und damit die ehrenamtlichen Strukturen in unseren Vereinen und Verbänden gefährden. Wir halten all dies wichtig für das Zusammenleben in einer Stadt wie Gifhorn. Wir von Bündnis 90/Die Grünen übernehmen die Verantwortung und sehen, dass ohne eine Erhöhung der Steuern diese Aufgaben nicht mehr zu erfüllen sind. Dazu liegt ihn einen Antrag vor. Antrag: Die Hebesätze werden wie folgt festgelegt: • Gewerbesteuer auf 415% • Grundsteuer B auf 450% • Grundsteuer A auf 400% Der Gewerbesteuerhebesatz sollte nicht wie von der Verwaltung vorgeschlagen auf 425 % angehoben werden, sondern ein stärkeres Gewicht auf die Grundsteuererhöhung gelegt werden. Wir von Bündnis 90/Die Grünen begründen dies wie folgt: Die wegen des strukturellen Haushaltsdefizits im Verwaltungshaushalt durch Steuererhöhungen zu finanzierenden Ausgaben wie z.B. der laufenden Kosten der Stadthalle, Personalkosten der Verwaltung, Renovierungsaufwendungen unserer städtischen Gebäude kommen allen Bürgerinnen und Bürgern und nicht in besonderer Weise den Gewerbetreibenden zu Gute. Eine Sonderbelastung der Gewerbetreibenden, denn auch sie müssen in der Regel Grundsteuer bezahlen, ist aus unserer Sicht in Höhe des Verwaltungsvorschlags nicht akzeptabel. Der von uns vorgelegte Vorschlag erbringt nach unserer und der überschlägigen Berechnung der Verwaltung in der Summe jährlich etwa 100.000 Euro Steuereinnahmen weniger als der Verwaltungsvorschlag. Wegen des höheren Grundsteueranteils ist die Höhe der Steuereinnahmen jedoch verlässlicher zu kalkulieren, weil die Grundsteuer im Gegensatz zur Gewerbesteuer nicht konjunkturanfällig ist. Die von uns vorgeschlagene zusätzliche Grundsteuererhöhung wirkt sich bei dem Besitzer eines durchschnittlichen Eigenheims mit weniger als 1,50 Euro im Monat aus, für die Mieter von Wohnungen grundsätzlich mit unter 1,00 Euro pro Monat. Wir wollen den Standort Gifhorn für Gewerbebetriebe auch weiterhin sichern. Der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz in der Bundesrepublik Deutschland liegt derzeit bei ca. 400 %, in Wolfsburg bei 360 %. Gerade Einzelunternehmer und Personengesellschaften, also Kleinunternehmer und Mittelständler, werden durch unseren Vorschlag nicht so stark belastet, da sie die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 400% grundsätzlich mit ihrer Einkommenssteuer und dem Solidaritätszuschlag verrechnen können. Sie werden also nur mit 15 % Hebesatz zusätzlich belastet und nicht mit 25 %. Bevor ich zum Ende komme, möchte an dieser Stelle aber auch noch einige Anmerkungen zum Vermögenshaushalt machen.Wir hätten uns gewünscht, dass man beim Ausbau des BSK Saales von Seiten der Schützen mehr Fingerspitzengefühl gezeigt hätte und darüber nachgedacht hätte, ob dieser Ausbau in der Form und Größe wirklich notwendig ist. Wir unterstützen die zusätzlichen Ausgaben zum Ausbau nicht, weil dadurch erreicht wird, dass wir eine Konkurrenz zu unserer Stadthalle mit Steuergeldern für ein privates Wirtschaftsunternehmen schaffen und ein weiteres, auch von den SteuerzahlerInnenn zu bezahlendes, Defizit aufbauen. Wir Grünen freuen uns aber, dass im Haushalt die energetische Sanierung unser städtischen Gebäude auf den Weg gebracht wird und das einige unserer Schulen nun eine komplette Sanierung erhalten. Durch diese Sanierung ermöglichen wir kommende Haushalte im Verwaltungshaushalt durch die gesenkten Energiekosten zu entlasten. Dies ist ein kleiner Schritt zu eine nachhaltigen Finanzpolitik. Investitionen nutzen um auf Dauer zu sparen. Nicole Wockenfuß Vielen Dank