Staatsekretär Ferlemann kündigt Verbleib der A 39 im vordringlichen Bedarf an 10. November 2015 Wahrscheinlich keine Einstufung in die höchste Kategorie „Vordringlich – plus“ Klagen gegen Salami-Taktik beim Bau aussichtsreich Die heutige Ankündigung von Bundesverkehrs-Staatssekretär Ferlemann, dass man die umstrittene A 39 im vordringlichen Bedarf des neuen Bundesverkehrswegeplans belassen werde, bewertet der niedersächsische Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) als Aufforderung zur verstärkten Vorbereitung der aussichtsreichen Klagen gegen dieses „Nonsens-und Wahlkampf-Projekt“. Bei einem nichtöffentlichen Treffen von A-39-Befürwortern in Gifhorn habe Ferlemann allerdings eingeräumt, dass die A 39 als umweltrelevantes Projekt wohl nicht in die höchste Kategorie „Vordringlicher Bedarf plus“ eingestuft werde. Eckehard Niemann, Vertreter des LBU, bezweifelte zudem, dass die angestrebten Planfeststellungen des Südabschnitts der A 39 (Ehra-Weyhausen) im Jahre 2017 und des Nordabschnitts (Umgehung Lüneburg) im Jahre 2018 wirklich zu einer Baureife führen würden. Das würden aussichtsreife Klagen verhindern, zumal dem Einzelabschnitt Süd keine eigenständige verkehrliche Bedeutung zukomme. Die verniedlichend als „Lückenschluss“ bezeichnete Salamitaktik bei der Planfeststellung dieser und aller weiteren A-39-Abschnitte werde aller Voraussicht nach an harten Kriterien des Naturschutzes scheitern. Als wirklich realistisch bezeichnete der LBU die Aussage des Vertreters des niedersächsischen Verkehrsministeriums, wonach der alternativ angemeldete Ausbau der Bundesstrasse 4 eine Sicherheitslösung für den Fall sei, dass die A 39 nicht gebaut werde.