Einigung erzielt: Flüchtlinge erhalten „Gesundheitskarte“ 29. Juni 2016 Bei Verhandlungen zwischen der Kreisverwaltung und der Fraktion der Grünen über die Einführung einer Gesundheitscard für Flüchtlinge haben die Beteiligten eine Einigung erzielt. Zukünftig gilt für für Flüchtlinge im Landkreis Gifhorn ein einheitlich für alle Flüchtlinge ausgegebener Krankenschein mit einer Gültigkeit von jeweils drei Monaten. Diesen erhalten dezentral untergebrachte Flüchtlinge, wenn sie ihre Bezüge nach dem Asylbewerber-leistungsgesetz in der Kreisverwaltung abholen, automatisch. Flüchtlinge, die in den Gemeinschafts-unterkünften im Clausmoorhof und in Meinersen untergebracht sind, erhalten den Schein von den dort zuständigen Sozialarbeitern – eine Praxis, die sich vor Ort ohnehin schon eingebürgert hatte. „Ich freue mich sehr, dass die Verwaltung des Landkreises sich zum Schluss so weit bewegt hat, dass der Landkreis Gifhorn damit beanspruchen darf, in dieser Frage vorbildlich zu handeln,“ bewertete Fraktionsvorsitzender Fredegar Henze, das Ergebnis der Gespräche, zu denen Kreisrat Rolf Amelsberg eingeladen hatte. Während bisher ein erkrankter Flüchtling beispielsweise aus Brome den langen Weg zur Kreisverwaltung nach Gifhorn beschreiten musste, um sich dort eine Genehmigung für einen Arztbesuch zu holen, dann den langen Rückweg antreten musste, um dann endlich bei seinem Arzt in Brome vorstellig zu werden, werde sich das mit der neuen Regelung erübrigen. Die neue Regelung schaffe eine humanere Praxis und ermögliche den Flüchtlingen ein Stück mehr Selbstbestimmung über ihren Lebensabschnitt in Deutschland. Die Grünen hatten sich in den jüngsten Sitzungen des Kreistages mehrfach für eine Verbesserung der Situation von Flüchtlingen stark gemacht. Die dabei ins Visier genommenen Lösungen eines Beitritts etwa zu einer Rahmenvereinbarung des Landes mit den Krankenkassen hatten sich aber als mit zu hohen Verwaltungskosten belastet erwiesen. Nach der erzielten Einigung wird die Fraktion ihre diesbezüglichen Anträge nicht weiter verfolgen, teilte Henze mit. „Bei dem jetzigen Modell rechnen die Ärzte einfach direkt mit dem Landkreis ab. Höhere Verwaltungskosten als bisher entstehen nicht,“ meinte Henze. Die Verbesserung betreffe allerdings nur die Umstände, unter denen die Gesundheitsfürsorge für Flüchtlinge abgewickelt werde. Nach wie vor gelte der eingeschränkte Behandlungsumfang, den das Asylbewerberleistungsgesetz vorgebe. Dazu zählen Kosten für akute Erkrankungen, für Schmerzzustände und für die Vorsorge für werdende Mütter.