Eckwerte Haushalt 2018 7. Januar 2018 Gemeinsame Anträge der Gruppe CDU/GRÜNE als Eckwerte für den Haushalt 2018 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Nerlich, sehr geehrter Herr Ratsvorsitzender Knerr , sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Wockenfuß hiermit beantragen wir für die Gruppe CDU/GRÜNE folgende Anträge als Eckwerte für den Haushalt 2018 in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen, des Verwaltungsausschusses und des Rates zu berücksichtigen: Antrag: Zielvorgabe 1: An allen im Finanzhaushalt beschlossenen Investitionen zum Ausbau der Betreuungs- und Bildungsstruktur (Krippe, Kindertagesstätte, Hort und Schule) wird festgehalten. Dazu darf wenn notwendig eine Nettoneuverschuldung erfolgen. Eine Nettoneuverschuldung darüber hinaus darf nicht erfolgen. Zielvorgabe 2: Für die Einrichtung eines Schulkindergartens ist ein entsprechender Haushaltsansatz vorzusehen. Zielvorgabe 3: Unabhängig von der zukünftigen Gestaltung von Schuleinzugsbereichen sind alle Schulstandorte zu erhalten bzw. bei Bedarf auszubauen. Zielvorgabe 4: Für die Anschaffung eines Whiteboards pro Schule (wenn gegeben auch pro Hauptstandort und pro Außenstelle) ist der entsprechende Haushaltsansatz einzuplanen. Zielvorgabe 5: In der Stadt Gifhorn sind aufgrund des steigenden Bedarfs (vor allem durch Ganztagsschulen, G 9 und intensive Vereinstätigkeit) zusätzliche Sporthallenkapazitäten zu schaffen. Dazu soll die Verwaltung auch Gespräche mit dem Landkreis Gifhorn über mögliche gemeinsame Lösungen führen. Zielvorgabe 6: Für die Neu- und Ersatzbeschaffung bzw. für die Instandhaltung von Sportgeräten der Sportstätten und Sportanlagen der Stadt Gifhorn sind 50.000 € im Haushalt einzuplanen. Zielvorgabe 7: Ziel der Stadt Gifhorn ist die weitere Qualitätssteigerung im Bereich der Kinderbetreuung (zum Beispiel Verringerung der Gruppengrößen etc.). Zielvorgabe 8: Zur Förderung des Sozialen Wohnungsbaus wird entsprechend der noch zu beschließenden Förderrichtlinie der notwendige Haushaltsansatz eingestellt. Zielvorgabe 9: Der Ansatz für die Unterhaltung der Straßen einschließlich Radwege im Stadtgebiet ist so zu planen, dass 500.000 € für die generellen Unterhaltungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich soll jeweils eine Straße pro Jahr in die Sanierung aufgenommen werden. Zielvorgabe 10: Die Radwegebeschilderung wird auf einen aktuellen und einheitlichen Stand gebracht. Dabei sind auch besonders die touristischen Aspekte zu berücksichtigen. Zielvorgabe 11: Die Stadt Gifhorn tritt im Jahr 2018 dem Verein „Fahrradfreundliche Kommune“ bei. Zielvorgabe 12: Es wird eine energetische Sanierung von einem öffentlichen (Alt-)Gebäude durchgeführt. Aus dem Klimaschutzteilkonzept ist mindestens eine Fördermöglichkeit auszuarbeiten und zum Beschluss vorzulegen. Sanierungsmaßnahmen sind nur dann durchzuführen, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Auch ein Neubau als Ersatz für einen Altbau kann als solche Maßnahme angesehen werden. Zielvorgabe 13: Zur Werterhaltung soll die Höhe der Investitionen die jährlichen Abschreibungen übersteigen. Zielvorgabe 14: Die Stadtverwaltung entwickelt und plant in Zusammenarbeit mit der GEG ein weiteres Gewerbegebiet. Zielvorgabe 15: Das Budget der Ortsräte wird auf 2,50 € pro Einwohner erhöht. Zielvorgabe 16: Zur Förderung und Würdigung des Ehrenamtes wird im Jahr 2018 wieder der „Abend der stillen Stars“ durchgeführt. Dafür sind 5000 € als Haushaltsansatz einzuplanen. Zielvorgabe 17: Für die Umsetzung eines ersten Abschnitts des neuen Schlossseekonzepts wird ein Betrag von 100.000 € in den Haushalt eingestellt. Zielvorgabe 18: Im Kreuzungsbereich K114/Wolfsburger Straße ist der dringend notwendige Bau eines Kreisels planerisch voranzubringen. Zielvorgabe 19: Im Rahmen der Erstellung des Masterplans Mobilität ist auch die Fortschreibung des Radwegekonzeptes zu berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen Thomas Reuter, Fraktionsvorsitzender CDU Nicole Wockenfuß, Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN