Bejagung von Nutria 14. November 201713. März 2018 Nutria in der Ohre Änderungs- und Ergänzungsantrag für Umwelt, Bau, Energie und Regionalplanung am 15.11.2017: TOP 9: Konzept zur Förderung der Bejagung von Nutria im Landkreis Gifhorn Für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bau, Energie und Regionalplanung, des Kreisausschusses und des Kreistages wird zu Punkt 9 der Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt, Bau, Energie und Regionalplanung (Konzept zur Förderung der Bejagung von Nutria im Landkreis Gifhorn) folgender Änderungs- und Ergänzungsantrag gestellt: Das im Beschluss bezuggenommene Konzept ist durch folgende Sätze zu ergänzen: Ziel des Konzepts ist eine lokale Bejagung der Nutria dort, wo Schäden nachweislich auftreten. Die vier ausgewählten Reviere, in denen der probeweise Einsatz von Fallen stattfindet, sind solche, in denen Nutria-Schäden nachweislich aufgetreten sind. Im Rahmen des Einsatzes ist für die vier Reviere jeweils auch zu dokumentieren: – Art und Ausmaß der vor der Bejagung durch die Nutria verursachten Schäden – Art und Ausmaß der nach der Bejagung noch verursachten Schäden, nebst Bestandsaufnahme, welche Schäden infolge der Bejagung verhindert werden konnten. Begründung: Der Ergänzungsantrag dient der gezielten und effektiven Durchführung des Wildtier-Managements. Schadensbekämpfung soll ohne einen am falschen Ort eingesetzten unnötigen Kosten- und Mittelaufwand gezielt an den Stellen erfolgen, wo Schäden auch wirklich auftreten. Eine undifferenzierte Bekämpfung quasi nach dem „Gießkannenprinzip“ muss vermieden werden. Dies ist im Konzept auch klarzustellen. Sie wäre nicht nur wirtschaftlich uneffektiv, sondern begegnet auch fachlichen Bedenken, im einzelnen: Die Nutria sind eine invasive gebietsfremde Art im Sinne des EU-Rechts. Bei solchen Arten wird naturschutzfachlich nach Listenkategorien getrennt: – Bei Tierarten auf der „Aktionsliste“ gilt eine intensive und nachhaltige Bekämpfung aller bekannten Vorkommen im jeweiligen Bezugsgebiet als sinnvoll. – Bei Tierarten auf der „Managementliste“ gilt eine intensive und nachhaltige Bekämpfung aller bekannten Vorkommen im jeweiligen Bezugsgebiet nicht als sinnvoll. Maßnahmen sind in der Regel nur lokal sinnvoll und sollen darauf abzielen, an gefährdeten Orten den negativen Einfluss dieser invasiven Arten z.B. auf besonders schützenswerte Arten, Lebensräume und Gebiete zu minimieren. Außerdem ist eine Überwachung, z.B. der Bestandsentwicklung, sinnvoll. – Der Nutria steht nicht auf der Aktionsliste, sondern auf der Managementliste. Das Konzept ist also dieser Vorgabe anzupassen. Eine kreisweite Bekämpfung sämtlicher Bestände mit dem Ziel, den Bestand zu dezimieren, wäre darüber hinaus auch unrealistisch und nicht erfolgversprechend. Nur ein kleiner Teil der Revierinhaber im Landkreis ist auf Fallenjagd eingerichtet, so dass hier große Teile des Bestandes ausgespart bleiben müssten. Des Weiteren würde selbst bei einer kurzfristig erfolgreichen Bejagung im gesamten Landkreis innerhalb kurzer Zeit eine Zuwanderung neuer Nutria aus Nachbargebieten erfolgen. Hinzu kommt, dass ein kalter Winter mit längerer Frostperiode regelmäßig von ganz allein zu einer massiven Bestandsreduktion führt, die über den mit der Bejagung angestrebten Erfolg hinausgeht, da die Tiere nicht an die hiesigen klimatischen Bedingungen angepasst sind.