Gefahrstofflager Hillerse 14. Mai 201830. Mai 2018 Gefahrgutlager und Biogasanlage Hillerse Hier: Anfrage zur mündlichen Beantwortung in der Kreistagssitzung am 25.06.2018 zum Gefahrstofflager in Hillerse Sehr geehrter Herr Landrat, ich möchte Sie bitten, die folgende Anfrage der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Kreistagssitzung am 25.06.2018 unter dem TOP Anfragen und Anregungen zu beantworten. Wegen des vorhandenen öffentlichen Interesses bitte ich um eine mündliche Beantwortung. In Hillerse ist in unmittelbarer Nähe der dortigen Biogasanlage ein Gefahrstofflager für „sehr giftige, giftige, brandfördernde oder explosionsgefährliche Stoffe oder Gemischen“ (Zitat aus dem Antrag zur Genehmigung vom 21.09.2015) entstanden. Beantragt wurde eine Kapazität von 576 Tonnen, der vorzeitige Baubeginn erfolgte bereits am 10.12.2015. Die Genehmigung der Anlage erfolgte vom Gewerbeaufsichtsamt am 30.06.2016 innerhalb der Auslege- und Widerspruchsfrist. Auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde verzichtet. Dies vorausgeschickt, fragt die Kreistagsfraktion die Landkreisverwaltung: Gibt es Hinweise darauf, dass die bemerkenswert schnelle Genehmigung der Anlage, bei der auch der Landkreis beteiligt war, im Zusammenhang mit der geplanten Verschärfung der Seveso-Richtlinie zum verbesserten Anwohnerschutz bei Gefahrstoff- und Störfallbetriebe beschleunigt wurde? Ist dem Landkreis bekannt, dass das Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet hat und warum dies der Fall war? Ist dem Landkreis bekannt, dass der Ersteller des Sicherheitskonzeptes (datiert vom 18.09.2015) und der Sicherheitsbericht (vom 13.02.2016) von ein und demselben Verfasser stammen? Wie bewertet der Landkreis diesen Sachverhalt, zumal der Sicherheitsbericht erst nach Ende der Einwendungsfrist (11.01.2016) vorgelegt wurde? Wie viele Tonnen sind vom Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig für das Lager genehmigt worden, gibt es Hinweise, dass die Gesamtkapazität von 576 Tonnen erreicht werden soll? Ist es richtig, dass die damalige Genehmigung mit 192 Tonnen knapp unter der Messgrenze blieb, um besondere Anforderungen für Anlagensicherheit zu unterlaufen? Wie würde sich in diesem Fall das Genehmigungsverfahren für die Erweiterung darstellen? (Störfalleinstufung?) In welcher Form würden die benachbarten Kommunen und die betroffenen Anwohner*innen beteiligt? Ist sichergestellt, dass die Absicherung der beiden Anlagen im Störfall durch die freiwilligen Feuerwehren gewährleistet ist? Wie sind die freiwilligen Feuerwehren auf einen solchen Störfall vorbereitet worden? Mit freundlichen Grüßen Klaus Rautenbach Klaus Rautenbach