Nachverdichtung in der Stadt Gifhorn 3. Juli 20182. Juli 2018 Anke Klitzke Rede Anke Klitzke Sitzung am 18.06.2018 Rat Stadt Gifhorn Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Ratsmitglieder ,meine Damen und Herren, In der Antarktis ist von 2012 bis 2017 3 mal soviel Eis geschmolzen wie in dem Zeitraum von 1992 bis 2012. Die Klimaerwärmung und seine Veränderungen sind längst Themen die uns alle betreffen und unser Handeln an allen Stellen beeinflussen sollten. Der Flächenverbrauch muss drastisch vermindert werden um Natur und Ackerflächen zu erhalten. 2015 verzeichnete Deutschland einen täglichen Flächenverbrauch von 66 ha. Der Beschluss der Bundesregierung im Jahr 2002, den täglichen Flächenverbrauch bis zum Jahr 2020 von damals 129 ha auf maximal 30 ha zu senken ist längst noch nicht erfüllt. Kommunen sind dazu angehalten Innen vor Außen zu entwickeln. Der zukünftige Flächenbedarf soll durch die Nutzung von innerstädtischen, bereits erschlossenen Flächen gedeckt und der offene Landschaftsraum von einer weiteren Flächeninanspruchnahme und zusätzlichen Eingriffen entlastet werden. Die ökologischen, aber auch die sozialen und stadt- wirtschaftlichen Vorteile liegen auf der Hand. In kompakten Siedlungsstrukturen lässt sich die öffentliche und soziale Infrastruktur sehr viel besser und kostengünstiger organisieren als in Städten, die sich flächenmäßig weiter ausdehnen. Der Aufwand für Mobilität und der Energiebedarf sowie die belastenden Auswirkungen auf die Umwelt sind geringer. Mit der Verwaltungsvorlage „Nachverdichtung und Gestaltung“ geben wir den Auftrag Bebauungspläne in Gebieten in denen Nachverdichtung auf Grund von Grundstücksgrößen oder anderen Festlegungen aus den Bebauungsplänen , Sinn macht, zu überarbeiten. Die Ausnutzung der Grundstücke muss, aus den oben genannten Gründen, auf den Prüfstand. Grundstücke von weit mehr als 1000qm und einem Einfamilienhaus mit oft weniger als 100 qm sind nicht mehr zeitgemäß. Der Wunsch von Familien auf dem großen Grundstück der Eltern ebenfalls neu oder anzubauen sollte möglich sein. Davon haben alle was, Familien können sich gegenseitig unterstützen und der Stadt bleiben Einwohner erhalten ohne die Schaffung von neuen Baugebieten mit all ihren Kosten. Die neuen Bebauungspläne müssen für die Zukunft sein. Bauleitpläne sind nach dem Baugesetzbuch auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz zu entwickeln. Ökologische Standards beim Bauen sind im kommunalen Einflussbereich. Zielsetzungen wie: Beratungspflicht über Energieeinsparmöglichkeiten Anforderungen für einen energetischen Baustandard Eine Kompaktheit der Baukörper Südausrichtung der Dachflächen und Fenster Aufnahme eines Pflanzenauswahlkatalogs Eine Zweigeschossigkeit für Einfamilien-, Doppelhäuser oder Hausgruppen des Wohnungsbaus Dachbegrünungen Diese Dinge sind keine grünen Spinnereien sondern haben in die Bauleitplanung anderer Kommunen längst Einzug gefunden s. Hannover oder auch in Verden an der Aller. Wir müssen jetzt handeln. Flächenverbrauch minimieren , CO2 reduzieren und die Artenvielfalt mit allen Anstrengungen erhalten. Die Gruppe CDU Grüne wird der Vorlage zustimmen.