Autobahn A 39 vorm Bundesverwaltungsgericht 26. Juni 20195. Januar 2021 Seit gestern geht es vorm Bundesverwaltungsgericht in Leipzig um den Abschnitt 7 (Wolfsburg – Ehra) der Autobahn A39. Umweltverbände, Kommunen und direkt betroffene Privatpersonen klagen gegen das geplante Bauvorhaben der Bundesrepublik Deutschland. Rechtsanwalt Rüdiger Nebelsieck hielt den Straßenplanern vor, dass sie die Auswirkungen der Trasse auf den Klimawandel mangelhaft erfasst hätten. Sachlich betrachtet, ist die geplante Heideautobahn in Niedersachsen ein Symbol einer Wirtschaftspolitik aus dem letzten Jahrtausend. Klimawandel und die dazu erforderliche Verkehrswende scheinen dabei noch eine untergeordnete Rolle zu spielen. Der Lobbyverband IHK benennt gar den größten autobahnfreien Raum Deutschlands als Standortnachteil. CDU und SPD folgen weiterhin der Argumentation, obwohl sie bei der kürzlichen Europawahl für ihre kaum wahrnehmbare Umweltpolitik abgestraft wurden. Es bleibt ungewiss, ob die Argumente der Bürgerinitiativen, die Klagen der Umweltverbände, die Sorgen der betroffenen Menschen vor Ort vor Gericht Beachtung finden. Nicht zuletzt sollte hier auch im Sinne aller Steuerzahler in Deutschland entschieden werden. Denn es wäre fatal für eine A39 mit zweifelhaftem Nutzwert Planungszeit und Geld zu verschwenden, während die restliche Infrastruktur in der Republik im Sanierungsstau stecken bleibt. Ein Kommentar von Norbert Schulze „A39-Prozess NDR Niedersachsen vom 25.06.2019“ von YouTube anzeigen Hier klicken, um den Inhalt von YouTube anzuzeigen. Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von YouTube. Inhalt von YouTube immer anzeigen Beitrag vom NDR am 25.06.2019