„Einwohnerfragestunde“

Redebeitrag im Kreistag 22.10.2019 Klaus Rautenbach

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Antrag Grüne: Einwohnerfragestunde

Unser Antrag basiert auf der aktuellen Geschäftsordnung des Landkreises. Nach § 18 kann eine Einwohnerfragestunde am Ende einer Kreistagssitzung stattfinden. Ich habe mich dann irgendwann gefragt, wer denn bestimmt, ob diese Kann-Bestimmung umgesetzt wird.

Da der Landrat mit dem Vorsitzenden des Kreistages – beide CDU und Teil der Megako – die Tagesordnung aufstellen, wird es wohl nie eine Einwohnerfragestunde in diesem Schloss geben – als hier noch die Adligen ihr Unwesen trieben, hatte die Bürgerinnen und Bürger ja auch kein Fragerecht.

Komisch, anderswo ist das überhaupt kein Problem, da gibt es vor und nach der Sitzung eine Fragestunde und trotzdem finden Sitzungen ordnungsgemäß statt.

Jetzt haben wir den Antrag gestellt, die Kann-Bestimmung am Ende dieser Sitzung zu nutzen – und wieder sind wir abhängig von einer übermächtigen Mehrheit

Ich denke, dass jedem klar ist, dass ein solcher Passus in einer Geschäftsordnung nicht sachgerecht ist – man kann doch nicht Bürgerbeteiligung abhängig machen von Entscheidungen eines Landrates oder der Mehrheit eines Kreistages.

Um es klar zu machen:

Wir werden für jeden Kreistag diesen Antrag stellen, bis die Geschäftsordnung verändert wird. Das geht in zwei Richtungen:

Entweder es gibt diesen Tagesordnungspunkt zwingend bei jeder Sitzung oder aber § 18 wird ersatzlos entfernt. Und da bin ich dann doch mal gespannt, wie Ihr hier Euer Demokratieverständnis präsentiert. Es ist manchmal schon so, dass ich Sorge habe, dass Ihr das C oder S im Namen der großen Parteien ein wenig vergesst – aber auch noch das D? Und es bleibt nur das U und das P für Union und Partei? Das kann nicht Euer Ernst sein!