Geschäftsordnung ändern 26. Februar 202026. Februar 2020 Rede von Klaus Rautenbach im Kreistag am 19.Februar 2020 Antrag Geschäftsordnung Die Grünen hatten bereits angekündigt, dass sie bis zur grundsätzlichen Änderung der Geschäftsordnung in den kommenden Kreistagssitzung einen Antrag stellen, dass der TOP „Einwohnerfragestunde“ gemäß § 18 der gültigen Geschäftsordnung Teil der Tagesordnung ist. Die Begründung dafür ist relativ einfach: Wir Grünen sind – anders als offenbar die anderen Fraktionen des Kreistages – der Auffassung, dass nicht der Landrat und der Kreistagsvorsitzende darüber entscheiden, ob Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, Fragen in öffentlicher Kreistagssitzung zu stellen. Da haben wir Grünen ein anderes Demokratieverständnis. Übrigens auch zur Sinnhaftigkeit des Antrages, da ja tatsächlich für die heutige Sitzung nicht ganz klar ist, ob nun Bürger*innen Fragen stellen können oder nicht. Aber das liegt nicht an uns – sondern eindeutig bei denen, die diese TO aufstellen und die Entscheidung getroffen haben, keine Fragen zuzulassen. Ich kann mir vorstellen, dass der Antrag erneut abgelehnt wird und führe schon einmal die Gründe aus der Oktobersitzung des Kreistages an. Da hat die Fraktionsvorsitzende der CDU argumentiert, dass es Fragestunden ohnehin in den Fachausschüssen gebe und dass es deshalb keinen Grund gebe, dieses Instrument auch im Kreistag zu haben. Da frage ich natürlich, warum der Passus dann in der Geschäftsordnung steht. Im letzten Kreistag ist das Ansinnen der Grünen als populistisch und widerlich beschrieben worden, das habe ich nicht verstanden, wir beziehen uns doch nur auf die bestehende Geschäftsordnung Das Angebot an die Mehrheitsgruppe bleibt bestehen – lasst uns gemeinsam eine Geschäftsordnung in dieser Frage schaffen, die die berechtigen Wünsche der Bürgerinnen und Bürger respektiert, aber auf der anderen Seite die auch bei uns durchaus vorhandenen Sorgen vor Missbrauch eines solchen Tagesordnungspunktes durch eine klare Formulierung ernst nimmt.