Atomlogistikzentrum Bechtsbüttel 6. September 20201. September 2024 Stellungnahme Standortempfehlung Atomlogistikzentrum Bechtsbüttel; hier: Antrag der Fraktionen CDU, SPD, der Gruppe ULG/FDP und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Die Verwaltung des Landkreises Gifhorn wird beauftragt, die Stellungnahme zu dem Standortvorschlag für ein Atom – Logistikzentrum und -lager in Braunschweig gegenüber der Gesellschaft für Zwischenlagerung abzugeben: Stellungnahme des Landkreises Gifhorn zu dem Standortvorschlag für ein Atom-Logistikzentrum und -lager in Braunschweig: Der Landkreis Gifhorn lehnt aus den nachfolgend genannten Gründen das Logistiklager am Standort Braunschweig strikt ab. Der Landkreis wurde auf Nachfrage von der Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) mit Schreiben vom 04.06.2020 darüber informiert, dass bei der Standortsuche für ein Atom-Logistikzentrum und -lager auch eine Fläche in Braunschweig in die engere Auswahl gekommen ist. Aus der Presse ist bekannt, dass es sich um eine bundeseigene Fläche zwischen Bechtsbüttel und Waggum handelt, die an zweiter Stelle einer Prioritätenliste steht. Die BGZ führt in dem Schreiben aus, dass sie sich auf den Standort Würgassen festgelegt hat und überzeugt ist, in Würgassen den geeigneten Standort für das Logistikzentrum gefunden zu haben. Gleichzeitig wird in dem Schreiben ausgeführt: „Falls sich aufgrund derzeit nicht absehbarer Gründe die Errichtung eines ZBL am Standort Würgassen/Beverungen nicht realisieren lassen sollte, empfiehlt die BGZ eine weitere Betrachtung der übrigen acht in den Bundesländern Brandenburg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt befindlichen und grundsätzlich ebenfalls geeigneten Standortflächen.“ Eine Teilfläche des an zweiter Stelle der Prioritätenliste stehenden Standortes in Braunschweig liegt auf dem Gebiet des Landkreises Gifhorn. Der Landkreis Gifhorn mit der Samtgemeinde Papenteich ist die unmittelbare nördliche Nachbarkommune der Stadt Braunschweig. Die Stadt Braunschweig hat am 31. 03. 2020 eine ablehnende Stellungnahme abgegeben, die der Landkreis Gifhorn begrüßt und unterstützt. Zweck der geplanten Anlage ist es, die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle der heutigen im Bundesgebiet verteilten Zwischenlager im Logistiklager zu bündeln und von dort das Lager Schacht Konrad zu beschicken. Es ist hierbei die Rede von einer Stahlbetonhalle mit 60.000 Kubikmeter Einlagerungsvolumen und einer Umschlagkapazität von 15.000 Containern. Der Bau eines Lagers für radioaktive Abfälle in der dicht besiedelten Gegend ist unvernünftig und unangemessen. Er wird keine Akzeptanz in der hiesigen Bevölkerung finden. Die unmittelbar angrenzende Samtgemeinde Papenteich des Landkreises Gifhorn ist geprägt durch ihre ländliche Lage in Großstadtnähe. Es erfolgte in den vorangegangenen Jahrzehnten ein erheblicher Zuzug und eine Zunahme der Bevölkerung um etwa 50 %. Eine solche Wohnzone wird üblicherweise als „Speckgürtel“ einer Großstadt bezeichnet. Damit ist eine Verdichtung eingetreten, die sich an die Grenze zu Braunschweig heranschiebt. Es sind dort Neubaugebiete entstanden, die ganz nahe am Planungsgrundstück „Kippe“ liegen. Das Neubaugebiet „Lauseheide“ im Ortsteil Bechtsbüttel rückt laut Karte auf weniger als 300 m an den nördlichen Waldrand des Grundstücks „Kippe“ heran. Das legt Zweifel nahe, ob diese neue Bebauung bisher Berücksichtigung gefunden hat. Der Wald „Kippe“ selbst und das Beberbachtal gelten als Zone für Naherholung für die angrenzenden Wohnbezirke von Braunschweig ebenso wie für Wohnlagen in der Samtgemeinde Papenteich. Ein Fernwanderweg führt am Wäldchen vorbei und wird sowohl touristisch als auch von zahlreichen Berufspendlern genutzt. Der Verkehr zur geplanten Einrichtung würde den Ortsteil Bechtsbüttel am meisten belasten, besonders wegen der Zuwegung zum Bahnhof. Da das geplante Zentrum für das gesamte Bundesgebiet zuständig sein soll, ist zu erwarten, dass der Verkehr aus allen Himmelsrichtungen durch Straßen und Ortsdurchfahrten auch des Landkreises Gifhorn zu- und abfließen wird. Die vorhandene Eisenbahnstrecke wird gerade ertüchtigt und soll ab Dezember 2020 im Stundentakt genutzt werden. Sie soll insbesondere für Pendler attraktiv werden. Eine Nutzung der Strecke zum Transport radioaktiver Abfälle wird diesem Ziel entgegenwirken. Falls gar ein Anschlussgleis von der existierenden Bahntrasse zum Standort des Logistikzentrums gebaut würde, so käme es zu einer zusätzlichen Zerstörung von Biotop- und Waldflächen. Die Transporte von radioaktivem Abfall würden sich nach einer Realisierung des Standortes Braunschweig-Bechtsbüttel in einem dicht besiedelten Gebiet konzentrieren. Im Fall eines Transportunfalls käme es wahrscheinlich zu einer Freisetzung radioaktiver Substanzen in der Zone der Wohngebiete im Braunschweiger Norden wie auch im Süden des Landkreises Gifhorn. Der Kreistag des Landkreises Gifhorn sieht die Weiterentwicklung seiner Gebietseinheit, der Samtgemeinde Papenteich, als einer in der Hauptsache durch die Wohnfunktion mit guter Nahversorgung bekannten Gebietskörperschaft extrem gefährdet. Die Zusammenarbeit mit der Stadt Braunschweig in Richtung der Weiterentwicklung käme zum Erliegen. Bei einem dicht besiedelten Gebiet mit 220 Einwohnern pro km2 ist nach OECD-Kategorie bereits von einer Verstädterung auszugehen. Es ist nicht für die Aufnahme des geplanten Atom- und Logistikzentrums geeignet. Abstimmungsergebnis Einstimmig angenommen. Ergänzungsantrag Bündnis 90/Die Grünen Im vorliegenden Entwurf der Stellungnahme wird der folgende Absatz ergänzt: „Die Landesregierung Niedersachsen wird aufgefordert, auf den Bund einzuwirken, dass das gesamte Auswahlverfahren neu begonnen wird. Bei diesem Verfahren muss von vorherein darauf geachtet werden, dass Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung im Mittelpunkt stehen.“ Abstimmungsergebnis Bei 8 Ja-Stimme, 4 Enthaltungen und 33 Nein-Stimmen abgelehnt.