Personelle Fehlentscheidung bewirkt hohen finanziellen Verlust 20. Oktober 201016. Juli 2015 Die Bürgermeisterin des Flecken Brome hatte einem Verwaltungsangestellten fristlos gekündigt, der sich erfolgreich gerichtlich gegen die Kündigung wehrte. Schon vor dem ersten Beschluss des Verwaltungsausschusses und des Gemeinderates der Gemeinde Brome durch die Fraktionsmehrheit der CDU hatte Bündnis90/Grüne auf die finanziellen Risiken hingewiesen, die eine fristlose Kündigung des Verwaltungsangestellten mit sich brächte, weil die Kündigungsgründe vor Gericht nicht standhalten würden. Diese Einschätzung und das vorherige entsprechend positiv für den Arbeitnehmer ausgefallene Urteil der untergeordneten Instanz hat das Landesarbeitsgericht jetzt bestätigt und den Widerrufsantrag des Flecken Brome ohne Revisionsmöglichkeit verworfen. Für den Flecken Brome ergeben sich aus dem Urteil erhebliche finanzielle Belastungen. Dem Verwaltungsangestellten muss der Gehaltsausfall ohne erbrachte Arbeitsleistung seit 08/2009 nachgezahlt werden, die Leistungen der ARGE sind zurückzuzahlen.. Die inzwischen vom Vertretungspersonal erbrachte Arbeitsleistung wurde ebenfalls seit 08/2009 bezahlt. Ratsherr Uwe Helbig (Grüne) kritisiert die Vorgehensweise der Bürgermeisterin in diesem Verfahren aufs Schärfste. „Die Ratsarbeit innerhalb einer finanziell überlasteten Gemeinde besteht unter anderem auch darin, sich durch Sparmaßnahmen um die Konsolidierung des Haushaltsplans zu bemühen. Dabei wird auch über Kleinbeträge diskutiert. Die Bürgermeisterin hat jedoch durch ihre Unfähigkeit, Konflikte mit ihrem Mitarbeiter einvernehmlich zu lösen, große Summen als Verlust riskiert und de facto auch verloren, und somit diese Ratsarbeit ad absurdum geführt“ so Helbig. Erneut fordert deshalb der Bromer Ortsverband Bündnis90/Grüne die Bürgermeisterin auf , die politische Verantwortung für diese Fehlleistung zu Übernehmen.