Schnelltests für Abgeordnete 8. April 20211. September 2024 Antrag für den Kreistag am 21.04.2021 die Kreistagsfraktion beantragt für den Kreisausschuss am 21.04.2021 den folgenden Tagesordnungspunkt: Schutz der Kreistagsabgeordneten und Teilnehmer*innen bei der Sitzung des Kreistages am 21.04.2021 Änderung der Geschäftsordnung Nach § 2 der gültigen Geschäftsordnung wird § 3 mit dem folgenden Titel ergänzt: „Regelungen der Gremiensitzungen während einer pandemischen Lage“ Solange eine epidemische Lage von nationaler Tragweite gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes oder eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite gemäß § 3a Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst festgestellt ist, gelten die folgenden Regelungen Die Kreisverwaltung organisiert, dass alle Kreistagsabgeordneten und die weiteren Anwesenden während der Sitzung die Möglichkeit erhalten, sich vor der Sitzung mittels eines Antigen-Schnelltests testen zu lassen. Dieser Test wird entweder vor der Kreistagssitzung durch ein mobiles Team vorgenommen oder aber die Teilnehmer*innen legen ein Testergebnis vor, dass maximal 40 Stunden alt ist. In die Einladung zur Kreistagssitzung wird aufgenommen, dass alle Kreistagsabgeordneten während der gesamten Sitzung eine medizinische Schutzmaske tragen. Ausnahmen gelten nur bei Wortbeiträgen. Diese Regelung wird vom Kreistagsvorsitzenden notfalls mit Ordnungsmaßnahmen durchgesetzt. Außerdem wird in der Einladung vermerkt, dass Kreistagsabgeordnete digital an der Sitzung teilnehmen können, wenn sie dies wünschen. Bei den notwendigen Abstimmungen erfragt der Kreistagsvorsitzende bei den Kreistagsabgeordneten mit digitaler Teilnahme ihr Votum ab. Diese Abgeordneten haben ihr Votum in einem Umlaufverfahren schriftlich nachzureichen. Begründung: Die Inzidenzzahlen sind im März in erheblichem Maße gestiegen, sodass die Teilnahme an der Kreistagssitzung mit nicht unerheblichen Risiken verbunden ist. Ein erneuter Ausfall der Sitzung kann auch nicht verantwortet werden, da wichtige Entscheidungen fristgerecht zu treffen sind. Dies kann auch nicht auf den Kreisausschuss verlagert werden, weil ein entsprechender Beschluss der Vertretung gemäß § 182 NKomVG nicht vorliegt. Die von der GRÜNEN Fraktion gestellten Anträge zur Gremienarbeit in Zeiten der Pandemie wurden am 15.12.2020 mit einer deutlichen Mehrheit des Kreistages abgelehnt. Ein weiterer Versuch der Fraktion, die Gremienarbeit sicherer zu machen, wurde aus formalen Gründen von der Tagesordnung des Kreisausschusses am 03.02.2021 abgesetzt. Aus diesem Grund müssen die Schutzmaßnahmen auf andere Weise umgesetzt werden. Die Kreistagsabgeordneten, die von der Maskenpflicht aus medizinischen Gründen befreit sind und die Kreistagsabgeordneten, bei denen das Ergebnis eines Schnelltests nicht vorliegt, sind auf eine digitale Teilnahme zu verweisen. Falls bei diesen Abgeordneten die technischen Voraussetzungen nicht vorliegen, ist Pairing anzustreben. Mit freundlichen Grüßen Klaus Rautenbach