Bohrschlammgruben untersuchen 11. April 202111. April 2021 Aufklärung über Umweltgefährdungen gefordert Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Ratsvorsitzender, sehr geehrte Damen und Herrn der demokratischen Parteien, sehr geehrte Zuhörer*innen, wir von Bündnis 90/die Grünen fordern Aufklärung über Umweltgefährdungen. Wir wollen, dass der Landkreis alle Bohrschlammgruben untersucht. Im Landkreis Gifhorn befinden sich 52 alte Bohrschlammgruben als Hinterlassenschaft der Öl- und Gasindustrie. In ganz Niedersachsen wurden 473 solcher Altlastenverdachtsfälle identifiziert. Fördertopf des Landes nutzen Das Land stellt für die betroffenen Landkreise einen Fördertopf zur Verfügung, um diese Standorte auf schädliche Umweltauswirkungen zu untersuchen. Eine Untersuchung ist im Landkreis bislang nur für 6 von 52 Altlast-Verdachtsfällen durchgeführt worden. Viele andere Landkreise haben die Fördermöglichkeiten für Erkundung und Sanierung von Bohrschlammgruben schon genutzt. Immerhin übernimmt das Land 80% der Kosten für Untersuchungen und Sanierung! Untätigkeit des Landkreises Wir von den Grünen kritisieren die Untätigkeit des Landkreises. Wir fordern, dass jeder einzelne Verdachtsstandort untersucht wird. Deshalb unser Antrag: die Verwaltung der Stadt Gifhorn wird beauftragt mit dem Landkreis in Verhandlungen zu treten die Bohrschlammgruben in Gamsen und Neubokel zu untersuchen. Gesundheitsgefährdung vermeiden Hier geht es um die Gesundheit der Anwohner*innen. Es muss aufgeklärt werden, ob von den Hinterlassenschaften der Öl- und Gasindustrie eine Gefährdung für Wasser, Boden und Gesundheit ausgeht. Nachdem dieses Thema öffentlich war, hat mich ein Bürger angerufen. Er hat mir einen Standort genannt auf dem ein Bohrturm stand der nicht in der Karte verzeichnet ist. Für solche Hinweise bin ich sehr dankbar! Förderprogramm läuft aus Wir müssen uns beeilen. Das Förderprogramm läuft Ende des Jahres aus. Ob es verlängert wird ist nicht sicher. Dann ist das Geld weg. Und bei zukünftigen Untersuchungen durch den Landkreis müssen wir Gifhorner*innen die Kosten über die Kreisumlage mitbezahlen. Da geht es nicht nur um unsere 4 Bohrschlammgruben, sondern um alle noch nicht untersuchten Fälle. Das Land hat die Verdachtsstandorte eindeutig identifiziert. Der Landkreis darf sich vor seiner Verantwortung hier nicht wegducken, denn es wäre fahrlässig, die Augen vor den Gefahren zu verschließen. Zur Historie Im Dezember 2015 schloss das niedersächsische Umweltministerium mit dem Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung (WEG) einen Vertrag zur Förderung der Untersuchungen von Altlastenverdachtsflächen an Standorten ehemaliger Öl- und Bohrschlammgruben. In diesem Vertrag verpflichtet sich die Industrie, 5 Millionen Euro über die Vertragslaufzeit von Januar 2016 bis Dezember 2021 zur Verfügung zu stellen. Der Vertrag sieht vor, dass Land und WEG frühzeitig Gespräche aufnehmen, falls der Betrag von 5 Millionen Euro nicht ausreichen sollte. Dieser Topf ist noch nicht vollständig ausgeschöpft. Werden jetzt keine Anträge gestellt, geht das Geld zurück an die Erdölunternehmen. Als Grundlage der Vereinbarung diente eine Übersicht der in Niedersachsen bekannten Bohr- und Ölschlammgruben. Im März 2015 umfasste diese Liste über 550 Standorte. Davon konnten 484 den 4 vertragsunterzeichnenden Erdölunternehmen zugeordnet werden. Betroffen ist auch der Landkreis Gifhorn. Der aktuelle Stand ist über den NIBIS-Kartenserver zu finden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Nicole Wockenfuß Gifhorn, den 22.3.2021