Bau einer Förderschule G 16. Mai 202116. Mai 2021 Rede Klaus Rautenbach im Kreistag am 21.April 2021 Auch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist bekannt, dass es Handlungsbedarf gibt, für die Förderschüler*innen mit den Förderschwerpunkten G (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung) und KME (Sonderpädagogischer Förderbedarf körperliche und motorische Entwicklung )ein Angebot im Landkreis Gifhorn zu schaffen. Warum das jetzt auf einmal so schnell gehen muss, verwundert schon. Ein großes Problem haben wir allerdings mit der von der Verwaltung vorgesehenen provisorischen Unterbringung für die kommenden zwei Jahren in dem Gebäude an der Konrad-Adenauer-Straße. Wir alle kennen die Diskussionen um dieses Gebäude und es wirklich nicht als Provisorium für diese besondere Schülerpopulation zumutbar. Es geht ohnehin um Kinder des 1. und 2. Schuljahres, diese Kinder können viel besser in ihrer örtlichen Grundschule im Rahmen der Inklusion unterrichtet werden, in besonderen Fällen ist die Tagesbildungsstätte in Wittingen und Gifhorn aufnahmefähig. Die Frage der Förderschullehrer*innen stellt sich ohnehin, ob in der Inklusion oder in einer Förderschule. Allerdings wollen wir auch, dass zusätzlich zum Förderschwerpunkt G auch Möglichkeiten für den Schwerpunkt KME einbezogen werden und dass ein solches Förderzentrum auch nicht allein auf der grünen Wiese entsteht, sondern als Campus auf einem Gelände mit anderen Schulen. es bei den beiden Schwerpunkten G und KME in vielen FällenÜberschneidungen gibt. Außerdem widerspricht ein isolierter Standort ohne Kontakt zu anderen Schulformen dem Gedanken der Inklusion. Wir sollten bereits jetzt entscheiden, dass der Schulsanierungsgesellschaft die Aufgabe übertragen wird, diese Schule zu planen und zu bauen. Die Schulsanierungsgesellschaft hat bei den beiden Gesamtschulen in Westerbeck und in Gifhorn eine sehr gute Arbeit geleistet und tut es weiterhin. Es ist deshalb schlüssig, der Gesellschaft diese anspruchsvolle Aufgabe zu übertragen. Auf diese Weise ist die Kreisverwaltung entlastet, trotzdem sind die Entscheidungen enger an die politische Willensbildung des Landkreises gebunden als es zum Beispiel bei einem ÖPP- Ansatz der Fall wäre.