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Spendenkonto / KV Konto
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kreisverband Gifhorn
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  • Parteispenden sind Sonderausgaben
    Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.
  • Absetzbarkeit nach § 34 g EStG
    Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.
  • Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG
    Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.
  • Kapitalgesellschaften
    Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.

Hinweis zu unserem Datenschutz gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung

Wir verarbeiten auf der Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 f der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung Ihre Daten. Um mit Ihnen postalisch oder elektronisch in Verbindung treten zu können (z.B. zur Übermittlung der Spendenbescheinigung), haben wir dazu Ihren Namen, Postanschrift und ggf. E-Mail, Telefonnummer, Kontoverbindung und bisherige Zahlungen in unserer Datenbank gespeichert.

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grundsätzlich oder für bestimmte Zwecke widersprechen. Ihnen stehen die Rechte auf Auskunft,
Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu.
Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder
datenschutzrechtlichen Ansprüche verletzt worden sind, können Sie sich bei einer Aufsichtsbehörde für Datenschutz beschweren.

Zusätzlich weisen wir Sie darauf hin, dass wir im Zuge der Pflicht zur öffentlichen
Rechenschaftslegung gemäß Parteiengesetz §25 (3) verpflichtet sind, dem Deutschen
Bundestag Ihren Namen und Anschrift zur Veröffentlichung zu übermitteln, wenn Ihre Spenden,
Mitgliedsbeiträge oder Mandatsträgerbeiträge einen Gesamtwert von mehr als 10.000€ im Jahr
übersteigen. Gemäß § 23 Parteiengesetz muss unser Rechenschaftsbericht ferner von einer
unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft werden. Dazu sind wir verpflichtet,
unserer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (VRT Linzbach, Löcherbach & Partner
Revisionsgesellschaft mbH) auf Nachfrage personenbezogene Daten zu übermitteln. Schließlich
kann auch das zuständige Finanzamt zur Prüfung Einsicht in personenbezogene Daten
verlangen.